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Öl-Heizung warten lassen

Was jahrelang klaglos funktioniert, wird auch die nächsten Jahre keine Probleme machen. Ein beliebter Fehlschluss, der bei Ölheizungen riskant ist und vor allem richtig teuer werden kann. Unangenehm ist nicht primär der Ausfall der Heizanlage in der kalten Jahreszeit – das lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand reparieren. Ungeahnte Folgekosten können entstehen, wenn Heizöl ausläuft. Wenige Liter genügen dafür.



In Deutschland sind gut 6 Millionen Ölheizungen installiert. 90 Prozent der Anlagen sind älter als 10 Jahre. Verständlich, dass mit dem Alter die Fehleranfälligkeit steigt. Der TÜV Rheinland rät deshalb dazu, jetzt die Sicherheitseinrichtungen, den Tank und die zugehörigen Leitungen prüfen und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen.

Sparen lohnt sich hier kaum, denn dabei wettet man um erhebliche Summen. Auslaufendes Heizöl – vor allem eine Gefahr bei Außentanks – kann Grundwasser und Erdreich in erstaunlichem Ausmaß verunreinigen, TÜV-Experte Martin Meier nennt 100 Millionen Liter Grundwasser, die durch einen einzigen Liter Heizöl verschmutzt werden können. Folge ist nicht nur eine umfassende und teure Sanierung des Erdreichs, deren Kosten in der Regel der Betreiber der Heizanlage zu tragen hat. Man riskiert außerdem ein Bußgeld, das schnell eine vier- bis fünfstellige Summe ausmachen kann.

Deutlich günstiger wird die regelmäßige (jährliche) Wartung und Kontrolle durch den Fachmann. Empfehlenswert ist dabei der Abschluss eines Wartungsvertrags, dann wird die Kontrolle der Heizanlage nicht so leicht vergessen. Außerdem bieten etliche Fachbetriebe im Rahmen eines solchen Vertrags einen besonders günstigen Preis an. Zusätzlich sollte nach Ansicht des TÜV alle 5 Jahre die Anlage durch einen sachverständigen Ingenieur geprüft werden. Der TÜV Rheinland bietet diesen Service selbst an.

In einigen Bundesländern, unter anderem Hessen, Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, besteht übrigens eine Prüfpflicht für Altanlagen, die sich nach der Tankgröße richtet und für Wasserschutzgebiete in der Regel verschärfte Bedingungen vorsieht. Welche Pflichten jeweils vor Ort gelten, kann Ihnen die zuständige Wasserschutz-, Bau- oder Ordnungsbehörde nennen. [ha]


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