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Flüssigquecksilber in Lampen verbieten

Nach den Versuchen des Umweltbundesamtes (wir berichteten), bei denen hohe Quecksilberkonzentrationen aus zerborstenen Energiesparlampen im Raum gemessen worden waren, preschte die Verbraucherzentrale Bundesverband vor und forderte, die nächste Stufe des Glühlampenverbots auszusetzen. Genau andersherum argumentiert dagegen der Energiesparlampen-Hersteller Megaman: Er fordert, die Verwendung von flüssigem Quecksilber in Energiesparlampen zu verbieten. Damit wären die Einsparziele beim Stromverbrauch nicht gefährdet, und dennoch würden die Gesundheitsrisiken durch das giftige Schwermetall begrenzt. Ganz ohne Quecksilber funktionieren Leuchtstofflampen zwar noch nicht, aber man kann es so verpacken, dass es um Größenordnungen weniger gefährlich ist.



Die vorgeschlagene Lösung: Statt flüssigem Quecksilber wird eine feste Metallverbindung eingesetzt, sogenanntes Quecksilber-Amalgam. Damit ist das Quecksilber gebunden und kann nicht so einfach verdampfen, wenn Lampen durch ein Missgeschick im Haushalt oder beim Transport zum Recycling zerbrechen. Nach Angaben von Megaman setzen zerbrochene Energiesparlampen mit Amalgam im betriebswarmen Zustand nur ein Zehntel, in kaltem Zustand sogar nur ein Hundertstel der Menge frei, die aus Lampen mit Flüssigquecksilber entweichen kann.

Dass die Lösung funktioniert, sieht Megaman durch die eigene Produktion bestätigt: Seit 2008 setzt man dort ausschließlich Quecksilber-Amalgam ein und plädiert deshalb für eine entsprechende Absprache zwischen allen Herstellern und Importeuren von Energiesparlampen, um dieses Verfahren allgemein durchzusetzen.

Auch liege bereits ein Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen Schadstoffrichtlinie RoHS bei den zuständigen Behörden in Brüssel vor. Bislang gelten darin Ausnahmeregelungen für kleine Quecksilbermengen in Lampen. So darf derzeit beispielsweise eine Kompaktleuchtstofflampe, also eine Energiesparlampe, noch bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. [ha]

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