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Schleim in der Waschmaschine

Karikatur Mann zieht Schleimfäden aus der Waschmaschine

Bei manchen Meldungen schaudert es einen doch ein wenig: So wies jetzt die LBS auf ein Urteil hin, das Schleim in der Waschmaschine oder im Spülkasten betrifft. Eigentlich geht es ganz korrekt um „Biofilme“, aber die sind nun einmal schleimig. Ein Mieter hatte solch schwarze, unappetitiche Beläge im Einfüllbereich der Waschmaschine und im Toilettenspülkasten entdeckt und sie beherzt entfernt. Kurze Zeit später waren sie jedoch wieder da – logisch, denn die fleißigen Mikroorganismen schlafen auch nicht. Daraufhin verlangte der Mieter von seinem Vermieter, die Ursache für die Schleimbildung zu beseitigen. Anderenfalls wollte er die Miete mindern.



Vor Gericht stieß der Mann damit jedoch auf taube Ohren. Der dazu befragte Sachverständige konnte zwar den unschönen Belag ebenfalls entdecken, hielt ihn jedoch, gestützt auf gleichlautende fachliche Meinungen und Gutachten, für gesundheitlich unbedenklich. Das Gericht wollte deshalb keinen Mangel der Mietsache sehen und wies die Klage ab (AG Münster, Az. 28 C 2750/09). [ha]


Zeichnung: Tomicek/LBS
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