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Vorsicht vor Kanalhaien!

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen findet zur Zeit eine beispiellos umfangreiche Überprüfungsaktion statt: Bis 2015 müssen alle Kanalanschlüsse und auf Privatgrund verlegten Abwasserleitungen durch sachkundige Fachleute überprüft werden. Schon die Kontrolle kostet einige hundert Euro, die Sanierung oft deutlich mehr. Wo so viel Geld im Spiel ist, sind auch unseriöse Anbieter nicht weit. Wie man sich vor überteuerten Angeboten oder gar betrügerischen Machenschaften durch sogenannte Kanalhaie schützt, lesen Sie hier.



Nach Schätzungen der Städte und Gemeinden sind mehr als 70% der deutschen Hausanschlüsse ans Kanalnetz undicht. Die (nicht ganz unumstrittene) Prüfung und Sanierung soll in NRW das Grundwasser vor austretenden Verschmutzungen schützen. Wer als Hauseigentümer nicht in der von der jeweiligen Kommune festgesetzten Frist handelt, riskiert im Ernstfall ein Bußgeld. Hier sind also immense Summen im Spiel, die in den nächsten Jahren für Sanierungsmaßnahmen ausgegeben werden, da möchte sich auch mancher eher zwielichtige Anbieter ein Stück vom Kuchen abschneiden.

In manchen Gegenden ziehen geschulte Drückerkolonnen von Haus zu Haus und bieten eine sehr günstige Erstuntersuchung an. Normalerweise kostet sie im Schnitt 300 bis 500 Euro. Auf das vermeintliche Schnäppchen folgt dann das böse Erwachen, wenn ein angeblicher Sanierungsbedarf im Umfang von mehreren zehntausend Euro festgestellt wird. Dabei ist oft nicht sicher, ob die dokumentierten Schäden überhaupt bestehen oder nicht sogar erst bei der Überprüfung entstanden sind. Hier ist also große Vorsicht angebracht.

Um sich vor den häufigsten Fallen zu schützen, sollte man einige Grundsätze beherzigen, die der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. zusammengestellt hat. Neben dem Gebrauch des gesunden Menschenverstands und einer gesunden Skepsis sind folgende Verhaltensregeln zu empfehlen:

• Nicht überrumpeln lassen: Seriöse Unternehmen sprechen Sie nicht ungefragt an der Haustür an. Unterschreiben Sie in solchen Situationen nichts und lassen Sie die Personen nicht ins Haus.

• Schriftliches Angebot geben lassen: Erzählen kann man im Verkaufsgespräch viel, beweisen lässt sich davon im Zweifelsfall wenig, wenn man es nicht schriftlich hat. Für einen seriösen Fachbetrieb ist es keine Frage, dass Sie ein Angebot auch schriftlich erhalten. Beachten Sie dabei aber: Unter der Erde liegen Rohre nicht selten ganz anders, als es die Bauunterlagen vermuten lassen. Wenn bei der Prüfung also mehr laufende Meter als erwartet zusammenkommen oder ein unerwarteter Abzweig auftaucht, muss das kein böser Wille des Unternehmers sein.

• Vergleichsangebote einholen: Wenn ein Angebot sehr teuer oder auch verblüffend günstig erscheint, holen Sie eine zweite Meinung ein. Die kann per Angebot von einem anderen Betrieb kommen, aber auch von einem Bausachverständigen. Je nachdem können hier auch Gebühren fällig werden, aber Sicherheit hat eben ihren Preis.

• Dokumentieren lassen: Schäden sollten nicht nur schriftlich festgehalten werden. Stand der Technik ist heute eine Videoaufnahme der Kanalinspektion oder zumindest Fotos der Schäden. In einigen Kommunen wird diese Art der Dokumentation auch von den zuständigen Ämtern erwartet. Lassen Sie sich Videos nicht nur zeigen, sondern auch auf DVD aushändigen.

• Eins nach dem anderen beauftragen: Der Auftrag für eine Kanalüberprüfung ist die eine Sache. Der Auftrag für eine Sanierung ist eine ganz andere Angelegenheit. Vermischen Sie beide Dinge nicht und geben Sie vor allem keinen pauschalen Reparaturauftrag. Die Reparatur beauftragen Sie erst dann, wenn klipp und klar feststeht, was saniert werden muss und auf welche Weise das geschieht.

• Mit Nachbarn zusammentun: Reparatur- und Inspektionskosten fallen häufig niedriger aus, wenn sich mehrere Nachbarn zusammentun. Der Unternehmer kann den insgesamt größeren Auftrag mit einem Rabatt honorieren oder beispielsweise auf die Anfahrtskosten verzichten. Fragen Sie gezielt danach!

• Kompetenz überprüfen: Ehe Sie einen Auftrag erteilen, muss feststehen, ob der Unternehmer wirklich als sachkundig anerkannt ist – nur dann ist die Prüfbescheinigung gültig. Auskunft geben die zuständigen Handwerkskammern, die IHK und die Ingenieurkammer-Bau NRW. Außerdem gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ eine Online-Suche nach Sachkundigen.

Weitere Informationen rund um die Dichtheitsprüfung finden Sie auch auf der Website des Verbands Wohneigentum NRW unter www.verband-wohneigentum.info. [ha]


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