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Wenn der Dachdecker dreimal klingelt

(Foto: Professionelle Kontrolle des Dachs)

Vor allem im Frühjahr schwärmen sie aus und marschieren von Tür zu Tür, mobile Handwerker-Kolonnen, die spontan ihre Dienste anbieten. Meist läuft die Vorstellung nach einem festen Schema ab: Man habe gerade in der Nähe zu tun, könne auf Material aus einem preisgünstigen Sonderposten zugreifen und habe einen dringend reparaturbedürftigen Schaden am Hausdach entdeckt. Ehe der Eigentümer darüber nachdenken kann, wie man mit einem flüchtigen Blick von der Straße aus einen Schaden am Dach einschätzen soll, der ihm selbst bislang völlig verborgen blieb, wird er zur Unterschrift unter einen Auftrag gedrängt – und dann hängt er an der Angel.



Gelegenheitsdachdecker auf einem gerüst
Mit den Arbeiten wird meist sofort begonnen. Ehe der Auftraggeber sich versieht, werden vollendete Tatsachen geschaffen, so dass auch das sonst bei Haustürgeschäften bestehende Widerrufsrecht ins Leere läuft. Außerdem ist nach einem vollständigen oder teilweisen Abriss des alten Dachs nur noch schwer zu beweisen, ob tatsächlich ein Schaden vorlag oder ob er nur behauptet wurde. Im günstigsten Fall wird die unnötige und teure Reparatur wenigstens fachgerecht ausgeführt, sicher sein kann man in solchen Fällen allerdings nicht.

Im Gegenteil: Häufig wird eine wichtige Anforderung des Gesetzgebers nicht erfüllt, und für dieses Versäumnis muss anschließend der Hauseigentümer geradestehen. Dabei geht es um die Wärmedämmung. Nach § 9 in Verbindung mit Anhang 3 der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss eine Wärmedämnmung nach aktuellen Standards hergestellt werden, wenn im Rahmen von Reparaturen die Dachfläche zu mehr als 10% erneuert wird. Diese Arbeiten sind allerdings relativ zeitaufwendig und erfordern Fachwissen.

Unseriöse Dachdeckerkolonnen – im Branchenjargon „Dach-Haie“ genannt – lassen sich deshalb gerne bei der Auftragserteilung unterschreiben, dass der Bauherr auf diese Maßnahme verzichtet. Damit übernimmt er jedoch die Verantwortung für das Versäumnis und steht rechtlich dafür gerade. Wenn das auffliegt, drohen nicht nur aufwendige Nacharbeiten, es handelt sich dabei auch um eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.


Fachbetriebe schicken keine Drücker


Sturmschaden am Dach
Nach Auskunft der Dachdeckerinnungen klingeln seriöse Betriebe nicht an der Haustür, sondern werden nur dann tätig, wenn der Kunde ihre Dienste anfordert. Zwar halten auch die organisierten Betriebe eine fachmännische Überprüfung des Dachs nach dem Winter für sinnvoll (Foto ganz oben), allerdings geht die Initiative dazu immer vom Bauherrn aus. Das gleiche gilt für die Kontrolle eines Daches nach Stürmen und sonstigen Unwettern – auch dann ziehen nämlich die Haustüranbieter gerne durch die Straßen.

Wenn bei einer solchen Kontrolle ein Schaden festgestellt wird, erhält der Bauherr ein ausführliches und transparentes Angebot, das er sich ohne Zeitdruck anschauen und über das er anschließend entscheiden kann.

Meist ist es sinnvoll, einen Handwerker in der Nähe zu beauftragen, denn der ist auch in Gewährleistungsfällen leicht greifbar, hat geringere Anfahrtskosten und kann einfacher mit dem Kunden in Kontakt bleiben. Entsprechende Betriebe kann die örtlich zuständige Dachdecker-Innung nennen. Deren Anschrift findet sich im Telefonbuch oder auch auf den Internetseiten der Landesinnungsverbände. Eine praktische Funktion bietet in diesem Zusammenhang außerdem der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Auf seinen Internetseiten kann man über ein Suchformular geeignete Betriebe finden. [ha]


Fotos: Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband (3), dach.de
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