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Zwangsversteigerung: Tipps für Haus-Käufer

(Foto: Hammer eines Auktionators)

Ein Weg zum eigenen Haus oder zur Eigentumswohnung kann über eine Zwangsversteigerung führen. Dabei gibt es zwar keine Schnäppchen-Garantie, aber zuweilen bilden sich doch recht interessante Preise, und manchmal stehen dabei auch Objekte zum Verkauf, die sonst am Markt nur schwer zu finden sind. Diesen Vorteilen stehen aber auch Eigenheiten gegenüber, auf die sich Kaufinteressenten rechtzeitig einstellen sollten, denn der Kauf bei einer Versteigerung weicht in etlichen Details vom Üblichen ab. Tipps dazu hat das Baufinanzierungs-Portal Baufi24 zusammengestellt.



Zu den wichtigsten Schritten im Vorfeld einer Auktion zählt das Sammeln von Informationen. Die Besichtigung des Objekts ist häufig nicht möglich – aus verständlichen Gründen weigern sich die bisherigen Eigentümer oft, Kaufinteressenten einzulassen, und dazu sind sie auch nicht verpflichtet. Eine wesentliche Informationsquelle stellt daher die Versteigerungsakte dar. Sie enthält neben einem Grundbuchauszug weitere Details zum Objekt wie etwa vorhandene Gutachten, Angaben zum Verkehrswert, zum Zustand des Objekts oder zu Mängeln.

Potenzielle Käufer sollten diese Akte gründlich studieren, aber auch damit rechnen, dass sie lückenhaft sein könnte. Das gilt es im Kopf zu behalten, denn einen Anspruch auf Gewährleistung oder ein Rücktrittsrecht wegen Mängeln oder Schäden gibt es bei einer solchen Versteigerung nicht.

In einzelnen Fällen hat man jedoch Glück, und es gibt einen Besichtigungstermin. Auf diesen Termin sollte man sich gründlich vorbereiten. Notieren Sie alle Fragen, die nach dem Studium der Versteigerungsakte noch offen sind und sprechen Sie sie an. Gut angelegt ist auch das Geld für einen sachverständigen Begleiter, etwa einen Bauberater, Architekten oder Bauingenieur. Erfahrene Fachleute sehen oft mehr als ein Laie und wissen, wo sie gezielt nachhaken müssen.

Auch wenn es keinen Besichtigungstermin gibt, sollte man zumindest die Umgebung des Objekts erkunden. Wie bei jedem anderen Haus- oder Wohnungskauf gewinnt man dabei einen Eindruck vom Verkehrsaufkommen vor Ort, von Lärmquellen oder anderen Störfaktoren in der Nachbarschaft. Am besten fahren Sie zu verschiedenen Tageszeiten an der Immobilie vorbei, an Werktagen ebenso wie am Wochenende.


Geordnete Finanzen


Die finanzielle Seite eines möglichen Kaufs muss ebenfalls schon im Vorfeld geklärt sein. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, aber auch mit anderen Instituten über die Möglichkeiten einer Finanzierung und über konkrete Konditionen. Manche Banken schließen erst nach einem erfolgreichen Gebot einen Darlehensvertrag, manche auch vorher. Planen Sie deshalb auch für den Fall, dass ein anderer Käufer zum Zuge kommt: Dann muss es Ihnen möglich sein, den Darlehensvertrag kostenfrei zu widerrufen.

Symbolbild Taschenrechner, Geld und Haus
Ein Unsicherheitsfaktor bleibt bei der Finanzierung jedoch immer: Für die Bank zählt als Beleihungswert nicht etwa ein vorhandenes Gutachten über den Verkehrswert, sondern der tatsächliche Zuschlagspreis. Das bedeutet: Wer den Kaufpreis vollständig finanzieren möchte, zahlt in der Regel auch dann die Kosten für eine 100-Prozent-Finanzierung, wenn der Zuschlag beispielsweise bei 70 oder 80 Prozent des Verkehrswertes erfolgt.

Bei der Finanzplanung sind wie immer auch Nebenkosten zu berücksichtigen. Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24, rät Kaufinteressenten dazu, mit etwa 5 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten zu rechnen. Dazu gehören nicht nur Grundbuchgebühren und die Grunderwerbssteuer, sondern bei Zwangsversteigerungen auch die Zuschlaggebühren des Gerichts.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Versteigerung auch bei der versteigernden Stelle, welche Sicherheitsleistung bei einem Gebot verlangt wird und in welcher Form sie hinterlegt werden kann. Wenn Sie eine Bankbürgschaft oder einen von einer Bank ausgestellten Scheck als Sicherheit benötigen, muss das auch im Vorfeld mit der Bank besprochen werden.

Einen letzten Rat, der im übrigen für alle Versteigerungen gilt, sollten Sie natürlich auch bei einer Zwangsversteigerung beachten: Behalten Sie immer Ihr Budget und Ihr finanzielles Limit im Auge, wenn Sie bieten. Lassen Sie sich nicht von einem Bietergefecht mitreißen, sondern bleiben Sie nüchtern. Es gibt keine einmaligen Gelegenheiten – als unterlegener Bieter haben Sie beim nächsten Versteigerungstermin wieder alle Chancen in der Hand. [ha]


Fotos: Mdesigns/Pixabay, AlexanderStein/Pixabay
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