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Nach 10 Jahren Rauchmelder erneuern

(Foto: Rauchwarnmelder anbringen)

Mittlerweile gilt in den meisten deutschen Bundesländern die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden. Teilweise laufen noch Übergangsfristen, nach deren Ablauf auch in bestehenden Häusern die Melder nachgerüstet werden müssen. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist die Installation freiwillig. Die Entwicklung hin zur flächendeckenden Rauchmelderpflicht hat sich über viele Jahre hingezogen, so dass – darauf weist der Hersteller GEV hin – die ersten eingebauten Geräte schon an das Ende ihres Lebenszyklus’ gelangt sind und ausgetauscht werden sollten, um die lebensrettende Funktion zu erhalten.



Grundlage dafür ist die Norm DIN 14676, in der die Installation und Anwendung in Privaträumen geregelt ist. Nach Auskunft des holsteinischen Herstellers sieht diese Norm eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren nach der ersten Inbetriebnahme vor. Da in Rheinland-Pfalz 2003, im Saarland 2004 sowie in Hessen und Schleswig-Holstein 2005 erste Pflichten erlassen wurden, dürfte dort so manches Gerät jetzt reif für die Erneuerung sein.

Wie viele andere technische Geräte altern auch Rauchmelder mit den Jahren. Das kann Teile der Elektronik betreffen, in die Rauchkammer können aber auch Insekten und Staub eindringen und den Sensor irreführen. Und schließlich bleibt die Entwicklung der Sensortechnik auch nicht stehen – heutige Geräte sind häufig besser und funktionssicherer als alte.


Erster Ansprechpartner ist der Wohnungseigentümer


Magnethalter für Rauchmelder
Verantwortlich für die Montage ist der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses. Je nach Bundesland ist er auch für die Betriebsbereitschaft und die Wartung zuständig, diese Pflichten können aber auch Mietern oder anderen unmittelbaren Nutzern der Wohnung auferlegt sein. In jedem Fall ist es keine schlechte Idee, wenn Sie sich als Mieter wegen eines möglicherweise anstehenden Austauschs mit Ihrem Hauseigentümer in Verbindung setzen und als Eigentümer die nötigen Schritte in die Wege leiten.

Bei einem neuen Gerät profitieren Sie neben technischen Verbesserungen und Details wie beispielsweise einem Insektenschutzgitter vor der Rauchkammer auch von der einfacheren Montage. So gibt es mittlerweile Montagesysteme, bei denen eine selbstklebende Metallplatte an der Decke angebracht wird, an der der Rauchmelder mittels eines Magneten Halt findet – das ist praktisch beim Hausputz und beim Austausch und erlaubt eine Installation ohne Bohren und Dübeln.

Am Sinn und Nutzen von Rauchmeldern gibt es heute keinen vernünftigen Zweifel mehr. Wer in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, einen Rauchmelder anbringt, erhöht die Sicherheit für Leib und Leben der Bewohner erheblich. Mehr Informationen dazu gibt die Website www.rauchmelder-lebensretter.de, die von verschiedenen einschlägig tätigen Verbänden getragen wird. [ha]


Fotos: GEV
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