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Halogen-Reflektorlampen werden verboten

(Foto: Reflektorlampe mit GU10-Sockel)
Die nächste Runde im Glühlampen-Verbot innerhalb der EU wird in Kürze eingeläutet. Zum 1. September 2016 werden die Vorschriften zur Energie-Effizienz von Leuchtmitteln soweit verschärft, dass alle mit 230 Volt betriebenen Halogen-Reflektorlampen durchs Netz fallen. Das Inverkehrbringen, also die Lieferung an den Handel, ist ab diesem Datum nicht mehr erlaubt. Zwar dürfen noch im Haushalt vorhandene betroffene Lampen auch danach ohne Einschränkung weiter verwendet werden und der Handel darf Restbestände abverkaufen, doch die Vorräte halten nicht ewig. Also sollte man sich nach Alternativen umsehen ... Foto: Paulmann Licht

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Countdown: letzter Monat für die Glühlampe

Für die Glühlampe tickt die Uhr, das Ende naht mit großen Schritten: Am 1. September 2012 tritt die vierte Stufe der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft, die faktisch das Aus für herkömmliche Glühlampen bedeutet. Das heißt allerdings nicht, dass in einem Monat in Europa die Lichter ausgehen. Zum einen dürfen Bestände im Handel noch verkauft und Vorräte in Haushalten noch verbraucht werden. Zum anderen gibt es schon eine große Auswahl an Nachfolger-Produkten, die deutlich sparsamer mit der Energie umgehen als die traditionellen Leuchtmittel. Der Abschied von der Glühlampe dürfte also abgesehen von leichten nostalgischen Gefühlen keine Probleme mit sich bringen ...

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Kalklöser „Por Çöz“ verboten

Wie das Umweltbundesamt eben mitteilt, wird mit Wirkung vom 29. Oktober 2010 der Handel und Verkauf des salpetersäurehaltigen Kalk- und Rostlösers Por Çöz verboten. Das Verbot gilt vorläufig und muss noch durch die Europäische Kommission bestätigt werden. Das Reinigungsmittel ist hauptsächlich in Supermärkten erhältlich, in denen türkische Produkte angeboten werden. Grund für das Verbot ist vor allem der hohe Anteil an Salpetersäure ...

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Glühlampen-Verbot: zweite Stufe

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampen-Verbots in Kraft. Ab sofort dürfen keine Standard-Glühlampen (im Volksmund meist „Glühbirnen“ genannt) mehr in den Handel kommen, wenn sie eine Leistung von 60 Watt überschreiten. Schon seit dem 1. September 2009 sind alle matten Glühlampen sowie Lampen über 75 Watt vom Verbot betroffen ...

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