News für Heimwerker

Heimwerken | Bauen | Garten | Do it yourself

Wer zahlt bei Sturmschäden?

(Foto: Heruntergewehte Dachziegel auf einer Terrasse)

In Herbst und Winter steigt die Gefahr von starken Winden und Stürmen. Dabei kann es zu direkten Schäden an Gebäuden kommen, aber auch durch herabfallende Dachziegel und Aufbauten oder durch umstürzende Bäume sind Häuser, Autos oder Bauwerke im Garten gefährdet. Solche Schäden können sehr teuer werden, eine Versicherung dagegen ist also eine sinnvolle Sache. Doch welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden? Und was muss man im Kleingedruckten eines Versicherungsvertrags beachten? Experten der CosmosDirekt Versicherung geben Tipps dazu.



Wichtig für die Absicherung von Gebäudeschäden ist die Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt beispielsweise dann, wenn der Wind Ziegel vom Dach weht oder wenn ein Baum umstürzt und das Haus beschädigt. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Wind mindestens die Stärke 8 auf der Beaufort-Skala erreicht hat. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Nach einer Schadensmeldung wird das in der Regel anhand aufgezeichneter Wetterdaten für die betreffende Region überprüft.

Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie prüfen, welche Gebäudeteile und Nebengebäude mitversichert sind. Carports, Garagen oder Gartenhäuschen sollten vom Versicherungsschutz mit abgedeckt sein, denn Schäden können auch hier teuer werden.

Wurde durch den Sturm auch die Inneneinrichtung des Hauses beschädigt, etwa durch eindringendes Wasser, dann kommt es darauf an, ob die betroffenen Einrichtungsgegenstände fest mit dem Haus verbunden sind oder ob es sich beispielsweise um bewegliche Möbel handelt. Im ersten Fall ist auch die Wohngebäudeversicherung zuständig, im zweiten Fall springt die Hausratversicherung ein. Wichtig dabei: Ein wenig mitdenken müssen die Hausbewohner schon. Hat man etwa vergessen, die Fenster zu schließen, und entstehen deshalb Schäden durch eindringenden Regen, dann zahlt die Versicherung nicht.


Überschwemmungen extra absichern


Für die Überschwemmung des Kellers während eines Unwetters ist die Wohngebäudeversicherung übrigens meist ebenfalls nicht zuständig. Wer dieses Risiko abdecken möchte, muss eine Elementarschadenversicherung abschließen. Sehen Sie sich am besten einmal Ihren Versicherungsvertrag an und überprüfen Sie, ob dieser eine entsprechende Vereinbarung enthält. Falls nicht, können Sie einen separaten Vertrag dazu abschließen.

Zuweilen treffen umstürzende Bäume auch Autos. Wer dann zahlt, das hängt unter anderem vom Zustand des Baums ab. War er erkennbar morsch oder nicht mehr standsicher und hat der Eigentümer des Baumes dann keine Maßnahmen zur Sicherung ergriffen, dann kann man als Autohalter versuchen, von ihm den Schaden ersetzt zu bekommen. Das gelingt nicht immer. Zuständig ist dann im Zweifel die Teilkaskoversicherung des Autos, die wie die Wohngebäudeversicherung ab Windstärke 8 leistet. Eine Vollkaskoversicherung dagegen zahlt auch schon bei geringerer Windstärke.

Auch herabgewehte Gebäudeteile wie Dachziegel oder Gegenstände wie Blumenkästen können Schäden anrichten. Wird etwa ein Auto oder ein Passant davon getroffen, trägt eine Haftpflichtversicherung den Schaden. Eine Besonderheit gilt dabei für Eigentümer oder Vermieter eines Mehrfamilienhauses: Sie müssen separat eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer abschließen. Die Leistungen können hier recht unterschiedlich sein, deshalb ist vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Schäden die Versicherung abdeckt. [ha]


Foto: tdx/homesolute.com
Social Icons

Google Facebook Twitter