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Finanztest: Irreführende Zinsangaben

Finanztest Heft 10_2010

Die morgen erscheinende Oktoberausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet unter anderem über irreführende Effektivzinsen bei vielen Sparkassen. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Preisangabenverordnung in deutsches Recht wird der Effektivzins nicht mehr nur für die Zeit der Zinsbindung, sondern für die Gesamtlaufzeit des Darlehens bestimmt.



Und gibt es keine genauen Berechnungsgrundlagen für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bis zur vollständigen Tilgung des Kredits, „… so wird bei der Berechnung von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz und die sonstigen Kosten gemessen an der ursprünglichen Höhe fest bleiben und bis zum Ende des Kreditvertrages gelten.“ (§ 6 PAngV)

Und gerade da liegt der Hase im Pfeffer: Während sich bei den meisten Banken dadurch nichts ändert, weil sie auch nach der Zinsbindungsfrist an dem anfangs festgelegten Zins festhalten, laufen laut Finanztest bei den Sparkassen die Kredite anschließend vielfach mit variablem Zins weiter. Da jedoch niemand eine zuverlässige Prognose der Zinsentwicklung geben kann, ist die Berechnung des Effektivzinses für die Gesamtlaufzeit in diesem Fall unzuverlässig. Sind die Zinsen beispielsweise so niedrig wie derzeit, wirkt der Kredit günstiger, obwohl sich die Konditionen nicht geändert haben.

Die Stiftung Warentest rät daher, man solle sich zusätzlich den Effektivzins nur für die Zeit der Zinsbindung nennen lassen. Unter diesen Vorzeichen ist eine Vergleichbarkeit der Hypothekenkonditionen aller Kreditinstitute in Deutschland gewährleistet.

Weitere Themen im neuen Heft sind unter anderem Dispozinsen, Immobilienkredite, Aktienstrategien im Dauertest II und vieles mehr. Weitere Informationen zum Inhalt, sowie einzelne Artikel oder auch das gesamte Heft sind als PDF unter www.test.de erhältlich. [aa]


Foto: Stiftung Warentest
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