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Glühlampen-Verbot: zweite Stufe

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampen-Verbots in Kraft. Ab sofort dürfen keine Standard-Glühlampen (im Volksmund meist „Glühbirnen“ genannt) mehr in den Handel kommen, wenn sie eine Leistung von 60 Watt überschreiten. Schon seit dem 1. September 2009 sind alle matten Glühlampen sowie Lampen über 75 Watt vom Verbot betroffen.



Bereits im Handel befindliche Restbestände dürfen verkauft werden. Wer unbedingt möchte, kann sich also einen Vorrat anlegen. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn in bestimmten Leuchten lediglich Platz für spezielle herkömmliche Leuchtmittel ist – mit der wachsenden Vielfalt von Energiesparlampen aller Größen, Licht-Temperaturen und Sockelformen dürfte das immer seltener der Fall sein. Und nicht zu vergessen: Wer Glühlampen hortet, verschenkt eine Chance zum Energiesparen und damit natürlich auch zum Geldsparen.

Vom Verbot ausgenommen sind übrigens Lampen für Spezialanwendungen wie etwa Pflanzenleuchten, wenn sie aufgrund ihrer technischen Spezifikationen nicht für die Raumbeleuchtung geeignet sind.

Weitere Informationen zum Glühlampen-Ausstieg gibt es beim Bundesumweltministerium sowie beim Umweltbundesamt. [ha]


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