PU-Schaum weiter frei verkäuflich
01. Dezember 2010 - 12:17 Bauen & Renovieren
Ab Dezember 2010 gilt für PU-Schäume (umgangssprachlich meist „Bauschaum“ genannt) im Handel ein Selbstbedienungsverbot, wenn sie mehr als 1% des Stoffs MDI enthalten – die Substanz steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Wie der Hersteller Henkel mitteilt, ist das Produkt Pattex Power PU Schaum jedoch weiterhin frei erhältlich. Dieser Polyurethan-Schaum wird auf Basis einer neu entwickelten Rezeptur hergestellt, die den MDI-Anteil unter dem Schwellwert von einem Prozent hält.
Die Gelegenheit hat Henkel zugleich genutzt, um den Schaum auch technisch zu verbessern. So ergibt eine 500-ml-Dose des Produkts nach Herstellerangaben 22 Liter Schaum, der zudem reinweiß ist. Außerdem wird gegenüber herkömmlichen PU-Schäumen eine um 20% höhere Festigkeit und eine feinzelligere Struktur des Schaums versprochen.
Natürlich sind bei der Verarbeitung weiterhin die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Henkel gibt auf der Seite www.power-pu.de ausführliche Informationen dazu. Dort finden Sie ebenfalls die angebotenen Packungsgrößen und gut strukturierte Hinweise zur Anwendung.
Die Abkürzung MDI steht für die Chemikalie Methylendiphenyldiisocyanat. Die Substanz ist bei der Herstellung von PU-Schäumen weit verbreitet. Nach der sogenannten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), der EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien, muss seit dem 1. Dezember 2010 PU-Schaum mit einem MDI-Gehalt über 1% entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem darf er nur von fachkundigem Personal verkauft werden, das einen Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung erbringen kann (umgangssprachlich auch als „Giftschein“ bekannt).
MDI und Produkte mit mehr als 1% MDI sind von der EU als krebserzeugend Kategorie 3 eingestuft, darunter werden Substanzen erfasst, die „wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis“ geben.
Weitere Informationen zur Neueinstufung von MDI und zur Kennzeichnung von PU-Schaum finden Sie auch in einem Merkblatt von quick-mix, das kostenlos zum Download bereitsteht. [ha]
Fotos: Henkel
Die Gelegenheit hat Henkel zugleich genutzt, um den Schaum auch technisch zu verbessern. So ergibt eine 500-ml-Dose des Produkts nach Herstellerangaben 22 Liter Schaum, der zudem reinweiß ist. Außerdem wird gegenüber herkömmlichen PU-Schäumen eine um 20% höhere Festigkeit und eine feinzelligere Struktur des Schaums versprochen.
Natürlich sind bei der Verarbeitung weiterhin die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Henkel gibt auf der Seite www.power-pu.de ausführliche Informationen dazu. Dort finden Sie ebenfalls die angebotenen Packungsgrößen und gut strukturierte Hinweise zur Anwendung.
Hintergrund: MDI
Die Abkürzung MDI steht für die Chemikalie Methylendiphenyldiisocyanat. Die Substanz ist bei der Herstellung von PU-Schäumen weit verbreitet. Nach der sogenannten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), der EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien, muss seit dem 1. Dezember 2010 PU-Schaum mit einem MDI-Gehalt über 1% entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem darf er nur von fachkundigem Personal verkauft werden, das einen Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung erbringen kann (umgangssprachlich auch als „Giftschein“ bekannt).
MDI und Produkte mit mehr als 1% MDI sind von der EU als krebserzeugend Kategorie 3 eingestuft, darunter werden Substanzen erfasst, die „wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis“ geben.
Weitere Informationen zur Neueinstufung von MDI und zur Kennzeichnung von PU-Schaum finden Sie auch in einem Merkblatt von quick-mix, das kostenlos zum Download bereitsteht. [ha]
Fotos: Henkel