Urteile: Frost und Heizprobleme
22. Dezember 2010 - 13:53 Geld & Recht


Ein anderer Mieter saß ebenfalls bei ausgefallener Heizung in der Kälte. Er meldete dies sofort dem Eigentümer. Der konnte jedoch nicht gleich tätig werden, da er auf einen entsprechenden Beschluss der Hausgemeinschaft warten musste. Dieser Beschluss verzögerte sich jedoch immer wieder. Dem Mieter riss schließlich der Geduldsfaden, er kündigte den Mietvertrag fristlos und zog aus. Die Kosten für den Umzug sowie die Maklergebühren wollte er von seinem ehemaligen Vermieter erstattet bekommen. Die Sache ging bis vor das Landgericht Frankfurt am Main, der Mieter war hier mit seinen Forderungen jedoch nicht erfolgreich. Die fristlose Kündigung und eine Mietminderung hielten die Richter für angemessen, den gewünschten Schadenersatz verweigerten sie aber. Der Vermieter habe getan, was ihm möglich war (Az.: 2-11 S 114/06).
Um Mietminderung ging es auch in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort wurde um eine Mietminderung gestritten, die ein Mieter wegen einer ausgefallenen Heizung geltend machen wollte. Möglicherweise wäre er erfolgreich gewesen, wenn er genau hätte berichten können, welche Temperaturen an welchen Tagen nur erreicht wurden. Das tat er im Gerichtsverfahren jedoch nicht, also mochten die Richter dem Vermieter auch die Mietminderung wegen der nur ungefähr dargelegten Tatsachen nicht zumuten (Az.: 10 U 203/01).
Ebenfalls leer ging ein Mieter vor dem Oberlandesgericht Brandenburg aus. In der Zeit von Februar bis April hatte die Heizung seiner Wohnung an sechs Tagen kurzfristig nicht funktioniert. Die Richter befanden, dass bei geringfügigen technischen Störungen, die zuweilen auch unvermeidlich seien, der Mieter nicht gleich zur Mietminderung greifen dürfe – solche Störungen seien hinzunehmen (Az.: 3 U 10/07).

Fazit: Wenn man als Mieter zur Selbsthilfe greift, sollte man sich auf das Notwendige beschränken. Beim Geltendmachen einer Mietminderung sollte man zudem den Mangel auch möglichst detailliert darlegen können. Kleinlich sollte man ebenfalls nicht sein. Und wer erwartet, dass eine Versicherung einen Schaden bezahlt, tut gut daran, sich vorher zu vergewissern, unter welchen Umständen die Versicherung überhaupt leistet. [ha]
Karikaturen: Tomicek/LBS

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