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Lack: Schonfrist ist vorbei

Frau lackiert Regal

Bereits am 1. Januar 2010 trat die zweite Stufe der sogenannten VOC-Richtlinie in Kraft. VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compounds, auf Deutsch: flüchtige organische Verbindungen. Mit der EU-Richtlinie soll der Anteil dieser Stoffe in Industrieerzeugnissen gesenkt werden, also beispielsweise der Lösemittel in Lacken. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch eine Verordnung (ChemVOC-FarbV*) umgesetzt. Allerdings wurde hier kein harter Schnitt vollzogen, sondern für bereits im Handel befindliche Ware war der Abverkauf bis Anfang 2011 erlaubt – diese Schonfrist ist jetzt abgelaufen, und wer bislang noch auf Lacke traditioneller Rezeptur setzen konnte, darf sich nun mit neue Qualitäten auseinandersetzen. Das muss allerdings keineswegs ein Nachteil sein, denn die Hersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht.



Dabei sind keineswegs – wie in den Jahren vor Inkrafttreten der Richtlinie vielerorts vermutet und von etlichen Anwendern befürchtet wurde – die lösemittelbasierten Lacke vom Markt verschwunden und etwa nur wasserverdünnbare Anstriche auf Acryl-Basis übrig geblieben. Die Entwickklungsabteilungen der Lackproduzenten konnten Rezepturen so weit verbessern, dass der Lösemittelanteil typischer Kunstharzlacke unter die Grenzen der VOC-Norm gesenkt wurde.

Nahaufnahme Lackdose Alpina XT
Damit stehen nach wie vor zwei Systeme zur Verfügung: geruchsarme Acryllacke und lösemittelhaltige Kunstharzlacke. Wie der Hersteller Alpina Farben mitteilt, zeigen beispielsweise seine XT-Lacke nach wie vor die erwünschten Produkteigenschaften wie sehr guten Verlauf beim Auftrag sowie extreme Kratz- und Stoßfestigkeit der ausgehärteten Beschichtung – nach Angaben des Herstellers sogar gegenüber früheren Rezepturen nochmals verbessert. Wasserbasierte Lacke bietet Alpina mit seinen 2in1-Acryllacken natürlich ebenfalls an.

Hier bleiben also dem Anwender nach wie vor zwei Möglichkeiten zur Wahl: Großflächige Anstriche in Innenräumen sollte man mit den geruchsarmen Acryllacken ausführen, für stark beanspruchte Flächen außen kann man auch heute noch auf Kunstharzlacke zurückgreifen. [ha]


*Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke


Fotos: Alpina Farben
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