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Nach Rückschnitt Baumwunden schließen

Wundbehandlung an einem Astschnitt

Allmählich wird es höchste Zeit, Obstbäume durch einen Rückschnitt in Form zu bringen. Der Winter ist nahezu vorbei, damit beginnt demnächst die Wachstumsperiode, und die Pflanzen können die beim Schneiden zwangsläufig entstehenden Verletzungen zügig schließen. Zugleich sind die Bäume aber auch noch kahl, so dass man genau sehen kann, wo Zweige kümmern, über Kreuz wachsen oder zu wenig Platz haben. Also heißt es zur Astsäge oder bei kleineren Zweigen zur Astschere zu greifen. Nicht ganz unwichtig ist vor allem bei größeren Schnittflächen aber auch die anschließende Versorgung der Baumwunde.



Zunächst einmal: Ein Rückschnitt schadet dem Baum ganz und gar nicht. Im Gegenteil: Die verbleibenden Äste wachsen kräftiger, und der Austrieb wird angeregt. In der Regel steigert der Schnitt also den Ertrag. Hinzu kommt eine bessere Durchlüftung des Laubs, wenn die Krone lichter ist. Das ist deshalb interessant, weil dann die Blätter rascher abtrocknen können. Etliche Erreger von Pilzkrankheiten sind auf Feuchtigkeit angewiesen – fehlt sie, können sie sich weniger gut entwickeln.

Frau gibt Wundbelag auf eine Schnittstelle
Ein gewisses Risiko stellen nach dem Schnitt jedoch die offenen Baumwunden dar. Nicht weil die Bäume ausbluten würden, wie landläufig zuweilen vermutet wird. Nein, auch hier können wieder Krankheitserreger ins Spiel kommen, die ins frisch geschnittene offene Holz eindringen.

Eine Wundbehandlung empfiehlt sich also nach dem Schnitt – je größer die Wunde, desto dringender. Ein Produkt, mit dem dies bequemer möglich ist als mit Wachsmischungen und ähnlichen Substanzen aus der Dose ist der Malusan Wundverschluss von Neudorff. Laut Hersteller lässt er sich bis -2 °C noch gut verstreichen, er eignet sich also auch für Behandlungen an mäßig kalten Wintertagen. Wir finden praktisch, dass man ihn direkt aus der Pinseltube auf die Schnittfläche geben kann. Und wer die Sache aus der ästhetischen Perspektive betrachtet, freut sich vermutlich auch über die Grünfärbung, die die behandelte Stelle recht unauffällig werden lässt.

Eins sollte man übrigens beim Thema Rückschnitt gerade jetzt beachten: Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt in seinem §39 radikale Schnitte oder gar das Abholzen von Bäumen während der Brutzeit von Vögeln. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Gehen Sie also von Anfang März bis Ende September beim Baumschnitt behutsam vor. Nisten tatsächlich Vögel im Baum, sollten Sie auf den Schnitt verzichten, denn auch leichte Beunruhigungen können im Einzelfall schon dazu führen, dass Vögel ihre Brut verlassen. [ha]


Fotos: Neudorff, epr/Neudorff
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