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Gerüst am Haus der Versicherung melden

(Foto: Altbaufassade mir Gerüst)
Ein Gerüst ermöglicht Zimmerleuten, Dachdeckern oder Verputzern den Zugang zu den höher gelegenen Bereichen der Hausfassade. Was den Handwerkern recht ist, erleichtert allerdings auch Einbrechern die Arbeit: Fenster oder Balkontüren in den oberen Geschossen sind darüber schnell erreichbar, entsprechend gesichert sind sie aber häufig nicht. Damit steigt das Risiko eines Einbruchs. Solche Gefahrenveränderungen müssen der zuständigen Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, sonst kann sie sich beispielsweise weigern, gestohlene Werte zu ersetzen, die eigentlich durch die Hausratversicherung abgedeckt wären.

Die Meldepflicht bei Änderung der Gefahrenlage ergibt sich in der Regel aus den Versicherungsbedingungen. Hier können Sie nachlesen, in welchen Fällen Sie innerhalb welcher Fristen erhöhte Risiken der Versicherung melden müssen. Mit einer sofortigen schriftlichen Meldung sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Für die Versicherung ist die Kenntnis dieser Risiken wichtig, denn ein Versicherungsvertrag ist im Grunde eine sehr genau kalkulierte Wette, bei der es darum geht, wie wahrscheinlich der Eintritt eines Schadens ist. Werden dabei ohne Kenntnis der Versicherung die Karten neu gemischt, wird sie sich im Fall des Falles weigern, ihren Wetteinsatz zu begleichen.



Die Risiken, die durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt werden sollen, können sich durch etliche Umstände ändern. Sie steigen beispielsweise dann, wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit leersteht – wo niemand aufpasst, wird eher eingebrochen. Abwesenheiten, die länger als 60 Tage dauern, sollten deshalb ebenfalls der Hausratversicherung mitgeteilt werden.

Doch auch bei anderen Versicherungsverträgen können sich Risiken ändern. Michael Urban, Schadensexperte der R+V Versicherung, nennt als Beispiel einen Reifehandel oder eine Lackiererei, die in der Nähe neu eröffnen. Daraus kann sich ein erhöhtes Brandrisiko ergeben, also sollte die Wohngebäudeversicherung darüber Bescheid wissen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass der Versicherungsschutz teurer wird – der Versicherer muss aber die Chance haben, die Gefahrenlage für sich neu durchzurechnen.

Übrigens gilt das auch umgekehrt: Fallen bestimmte Gefahrenquellen weg, sollte man auch das der Versicherung mitteilen. Sinkt das Risiko dadurch spürbar, kann von Fall zu Fall auch die Versicherungsprämie sinken. [ha]


Foto: R+V Versicherung
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