Gerüst am Haus der Versicherung melden
12. Mai 2014 - 13:09 Geld & Recht
![(Foto: Altbaufassade mir Gerüst)](geruest-versicherung-aufmacher.jpg)
Die Meldepflicht bei Änderung der Gefahrenlage ergibt sich in der Regel aus den Versicherungsbedingungen. Hier können Sie nachlesen, in welchen Fällen Sie innerhalb welcher Fristen erhöhte Risiken der Versicherung melden müssen. Mit einer sofortigen schriftlichen Meldung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Für die Versicherung ist die Kenntnis dieser Risiken wichtig, denn ein Versicherungsvertrag ist im Grunde eine sehr genau kalkulierte Wette, bei der es darum geht, wie wahrscheinlich der Eintritt eines Schadens ist. Werden dabei ohne Kenntnis der Versicherung die Karten neu gemischt, wird sie sich im Fall des Falles weigern, ihren Wetteinsatz zu begleichen.
Die Risiken, die durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt werden sollen, können sich durch etliche Umstände ändern. Sie steigen beispielsweise dann, wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit leersteht – wo niemand aufpasst, wird eher eingebrochen. Abwesenheiten, die länger als 60 Tage dauern, sollten deshalb ebenfalls der Hausratversicherung mitgeteilt werden.
Doch auch bei anderen Versicherungsverträgen können sich Risiken ändern. Michael Urban, Schadensexperte der R+V Versicherung, nennt als Beispiel einen Reifehandel oder eine Lackiererei, die in der Nähe neu eröffnen. Daraus kann sich ein erhöhtes Brandrisiko ergeben, also sollte die Wohngebäudeversicherung darüber Bescheid wissen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass der Versicherungsschutz teurer wird – der Versicherer muss aber die Chance haben, die Gefahrenlage für sich neu durchzurechnen.
Übrigens gilt das auch umgekehrt: Fallen bestimmte Gefahrenquellen weg, sollte man auch das der Versicherung mitteilen. Sinkt das Risiko dadurch spürbar, kann von Fall zu Fall auch die Versicherungsprämie sinken. [ha]
Foto: R+V Versicherung
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