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Neue Rauchmelder-Pflichten beschlossen

(Foto: Junger Mann bringt Rauchmelder an)

Langsam, aber sicher zeichnet sich in Deutschland eine flächendeckende Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern ab: Nachdem zuletzt im Dezember die Baden-Württembergische Landesregierung eine entsprechende Novelle der Landesbauordnung in wesentlichen Punkten abgesegnet hatte, beschloss jetzt der Landtag im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern. Bereits ab dem 1. April 2013 sollen alle Neubauten mit den Geräten ausgestattet werden, bereits bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden.



Verriegelung eines Rauchmelders
Auch in Baden-Württemberg wird der Einbau erst im Neubau vorgeschrieben werden, dann mit einer ausreichenden Übergangsfrist auch im Bestand. Genaue Daten stehen hier jedoch noch aus, da sich die Landesbauordnung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Die grüne Mehrheitsfraktion befürwortet jedoch eine Einführung der Pflicht zum Sommer 2014.

Die jeweiligen Übergangsfristen sollen es zum einen den Eigentümern von größeren Wohnungsbeständen erleichtern, die benötigte Vielzahl von Geräten zu beschaffen und zu installieren, zum anderen sollen sie einen Engpass durch eine plötzliche massive Nachfrage und damit verbundene Preiserhöhungen vermeiden.

Eine Pflicht zum Abwarten gibt es im Bestand natürlich nicht. Im Gegenteil: Jeder Bauherr und Wohnungsbesitzer ist gut damit beraten, die nachweisbar lebensrettenden Melder so bald wie möglich zu installieren. Am vordringlichsten ist das in Schlaf- und Kinderzimmern, gefolgt von Fluren und Treppenhäusern. Möglich und sinnvoll ist die Montage in allen Räumen einer Wohnung. Ausgenommen sind Bäder und Küchen, wenn kein Spezialmelder verwendet wird – hier kommt es sonst durch den anfallenden Wasserdampf häufig zu Fehlalarmen. Das Gesetz in NRW sieht das Anbringen von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren vor.


Rauchmelder kaufen: Qualität zählt


Anschaffen sollte man nur hochwertige Rauchmelder. Bereits seit 2008 müssen sie nach der Norm EN 14604 geprüft sein und ein CE-Zeichen tragen. Eberhard Wendel, Rauchmelder-Experte beim Abrechnungs-Dienstleister Minol, rät außerdem zum Kauf von Meldern, die ein Zertifikat des Verbands der Schadenversicherer (VdS) besitzen. Wendel wörtlich: „Hochwertige Geräte sind herkömmlichen Produkten aus dem Baumarkt deutlich überlegen. Man erkennt sie beispielsweise an einer Zehn-Jahres-Garantie auf Produkt und Batterie und an Funktionen wie Alarm-Stopp, Diebstahlschutz und Störungsanzeige.“

Mini-Rauchmelder
Teuer muss die Anschaffung übrigens dennoch nicht werden. Geräte, die zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht genügen, sind zu Preisen zwischen 10 und 30 Euro zu haben. Und auffällig sind Rauchmelder ebenfalls nicht zwingend: Kleine Geräte weisen einen Durchmesser von nicht mehr als einer Streichholzlänge auf.

Nach dem Kauf und der Installation darf man die Melder natürlich nicht sich selbst überlassen. Regelmäßige Prüfung und Pflege sind für den störungsfreien Betrieb erforderlich. Die hier einschlägige Norm DIN 14676 sieht eine jährliche Funktionsprüfung vor. Dabei muss der Prüfknopf betätigt werden, der einen Probealarm auslöst. Außerdem schließt eine Sichtprüfung Funktionsstörungen durch äußerliche Beschädigungen, Übermalung, Schmutz oder Staub aus. Aus den Eindringöffnungen für Rauch müssen Verschmutzungen nach Herstellervorschrift entfernt werden.

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind übrigens nicht die einzigen Bundesländer, die eine Nachrüstpflicht im Bestand planen oder bereits beschlossen haben. In Hessen müssen bestehende Wohnungen bis Ende 2014 mit Rauchmeldern versehen werden, in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis Ende 2015 und in Bayern bis Ende 2017. [ha]


Fotos: Sparkassen-Versicherungen, Minol, djd/www.schwing-online.de
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