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Tipp: Sondertilgung bei Immobiliendarlehen

(Foto: Junges Paar studiert Vertrag, im Vordergrund ein Sparschwein)

Wer für den Hausbau oder Hauskauf ein Darlehen aufgenommen hat, sollte vor Ende des Jahres noch einmal einen Blick in den Kreditvertrag werfen. Dort schlummert in zahlreichen Fällen eine Klausel, die über Jahre hinaus Geld sparen kann: die Möglichkeit zur Sondertilgung, also der vorzeitigen Rückzahlung einer Teilsumme des Kredits. Darauf weist der Baufinanzierungs-Vermittler Interhyp jetzt hin. Warum vor dem Jahreswechsel? Meist ist die Sondertilgung auf einen Maximalbetrag pro Jahr begrenzt. Wer diese Summe vorzeitig ablösen kann, profitiert in mehr als einer Hinsicht.



Bauherren, die nicht erst vor kurzem finanziert haben, zahlen oft noch Zinssätze, die bei fünf Prozent oder darüber liegen. Diese Zinsen sind bei der Investition in sichere Anlageformen angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus kaum zu erwirtschaften. Wenn also im Familienbudget auf der einen Seite ein Kredit steht, auf der anderen Seite ein unerwarteter Geldzufluss, dann sollte die Entscheidung nicht schwerfallen: Statt die Summe in eine unergiebige Sparanlage zu stecken, zahlt man einen Teil des Kredits zurück.

Das bringt zwei Vorteile mit sich: Der Betrag, den man als Sondertilgung leistet, muss zum einen während der Restlaufzeit des Darlehens nicht mehr verzinst werden. Das spart über mehrere Jahre hinweg bares Geld. Zum anderen verringert sich natürlich auch die noch offene Kreditsumme. Bei festen Monatsraten sinkt dadurch der Zinsanteil an der Rate und der Tilgungsanteil steigt. Das bedeutet kurz und knapp, dass der Kredit schneller zurückgezahlt wird, ohne die Rate zu erhöhen. Das ist schließlich der Zweck der Übung.


Die Bank muss mitspielen


Vor einer Sonderzahlung sollten Sie den Kreditvertrag gründlich studieren, denn eine vorzeitige Teilrückzahlung ohne Kosten oder Gebühren ist bei einem Immobiliendarlehen in aller Regel nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Dann sind dort meist auch Höchtssummen festgeschrieben. Das kann als Prozentsatz vom Kreditbetrag formuliert sein, in Einzelfällen auch als konkreter Betrag – einen Unterscheid macht das letztlich nicht.

Diese Maximalbeträge gelten meist pro Jahr. Wird in einem Jahr die Möglichkeit nicht genutzt, lässt sie sich nicht nachholen. Überprüfen Sie deshalb die vertraglichen Fristen und Ausschlusstermine rechtzeitig vor Jahresende.

Über den vereinbarten Höchstbetrag hinaus vorzeitig ablösen zu wollen, führt in der derzeitigen Zinssituation nur ausgesprochen selten zum Erfolg. Einerseits ist der Darlehenszins der Gewinn der Bank, auf den sie nur ungern verzichtet. Außerdem finanzieren die Banken ihrerseits die ausgegebenen Kreditsummen wieder, etwa bei der Bundesbank. Auf den Kosten dafür würden sie bei einer zusätzlichen vorzeitigen Tilgung sitzenbleiben.

Als Kunde beißt man also in der Regel auf Granit, wenn man für die Bank profitable Schulden loswerden möchte. Anders sieht das übrigens bei Konsumkrediten aus. Aus einem Darlehen für eine Anschaffung etwa kann man meist problemlos aussteigen.


Finanziellen Freiraum erhalten


Voraussetzung für all das ist natürlich, dass eine entsprechende Summe auch verfügbar ist. Flüssige Mittel können etwa nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes oder durch eine Steuerrückzahlung vorhanden sein. Dieses Geld komplett in eine Sondertilgung zu stecken, kann aber trotz des verlockenden Einsparpotenzials im Einzelfall auch kurzsichtig sein.

Achten Sie darauf, dass Ihnen immer eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben bleibt. Gerade als Haus- oder Wohnungseigentümer muss man immer auf Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten gefasst sein, die sofort erledigt und dann auch bezahlt werden müssen. Eine Sondertilgung darf Ihre finanzielle Beweglichkeit also nicht zu stark beschneiden, sonst müssen Sie im Falle des Falles solche Ausgaben wieder teuer finanzieren, und der erhoffte Zinsgewinn verkehrt sich ins Gegenteil.

Wenn jedoch nach Prüfung aller Eventualitäten die vorzeitige Rückzahlung möglich und sinnvoll ist, dann sollte man sich die Gelegenheit zur Verringerung der Schuldenlast nicht entgehen lassen und noch vor Jahresende handeln. [ha]


Foto: BDH Köln
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