News für Heimwerker

Heimwerken | Bauen | Garten | Do it yourself

Wasserschaden: keine Zeit verlieren!

(Foto: Paar in überschwemmtem Keller)

Ein Wasserschaden im Haus macht sich nicht immer durch eine kleine Überschwemmung bemerkbar. Im Gegenteil: Häufig sind die Anzeichen für einen Rohrbruch oder für von außen eindringendes Wasser zunächst eher unauffällig. Bis man darauf aufmerksam wird, können sich schon Beeinträchtigungen der Bausubstanz oder Schäden an der Einrichtung entwickelt haben, die zuweilen hohe Kosten nach sich ziehen, immer aber eine Menge Ärger. Wichtig ist deshalb, schon die ersten Anzeichen eines Wasseraustritts zu beachten und vor allem im Schadensfall rasch und ohne Zögern zu handeln.



Ein geplatzter Zuleitungsschlauch an der Waschmaschine oder der Spülmaschine oder eine überlaufende Badewanne werden meist rasch entdeckt. Hier lässt sich die Quelle der Überschwemmung in der Regel sofort identifizieren, und mit etwas Glück kann man nach dem Abdrehen des zugehörigen Wasserhahns den Schaden mit Hilfe von Eimer und Feudel in engen Grenzen halten.
GEV Wassermelder
Größere Auswirkungen haben solche Ereignisse meist nur dann, wenn sie zunächst unbemerkt bleiben und das Wasser längere Zeit fließt.

Sinnvoll ist es daher, nur Maschinen mit integrierter Zulaufüberwachung zu kaufen und zu betreiben – das ist bei modernen Haushaltsgeräten in der Regel Standard. Bei einem Druckverlust in der Zuleitung sperrt die Spül- oder Waschmaschine dann ein Ventil direkt am Wasserhahn. Die Zuläufe von Maschinen ohne diese Vorrichtung sollte man bei Nichtgebrauch absperren, bei den anderen Geräten sollte man zumindest während längerer Abwesenheit ebenfalls den Wasserhahn zudrehen. Zusätzlichen Schutz kann ein Wassermelder bieten, der in der Nähe solcher Haushaltsgeräte auf dem Boden platziert wird und austretendes Wasser durch einen lauten Alarmton meldet.


Erste Anzeichen beachten


Heimtückischer sind versteckte Schäden. Die Experten des Immobilienportals Immowelt raten daher in einer kürzlich veröffentlichten Meldung dazu, aufmerksam auf erste Anzeichen eines Wasserschadens zu achten. Dazu zählen feuchte Flecken, die sich an der Wand, an der Decke, aber auch in Bodenbelägen zeigen können. Ein weiteres Warnzeichen ist eine ungewöhnlich hohe Luftfeuchtigkeit in einem Raum oder der Eindruck von Schwüle. Bereits seit längerem austretende geringe Wassermengen können sich auch durch einen muffigen Geruch und die Bildung von Stockflecken an Einrichtungsgegenständen bemerkbar machen.

Um die weitere Ausbreitung des Schadens zu stoppen, sollte man sofort handeln und auch solchen schwachen Anzeichen auf den Grund gehen. Wenn sich das Wasser nicht eindeutig auf eine Quelle außerhalb des Hauses zurückführen lässt, also etwa auf ein undichtes Dach oder auf ein defektes Regenrohr, aus dem Wasser gegen die Wand läuft, dann liegt die Ursache oft in einem Rohrbruch. Stellen Sie in diesem Fall umgehend den Haupthahn der Wasserversorgung ab. In einem Mehrfamilienhaus muss der Eigentümer oder die Hausverwaltung informiert werden, auch den Nachbarn sollte man Bescheid geben.

Bis ein Fachbetrieb zur Stelle ist, der den Schaden ausfindig macht, sollten Sie Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus der Umgebung der Schadstelle räumen und bereits eingetretene Beschädigungen daran und an Tapeten oder Bodenbelägen für die zuständige Versicherung dokumentieren – das ist beispielsweise mit einigen Fotos möglich, die man mit dem Handy schießt. Als Eigentümer sollte man sofort Kontakt zur Wohngebäudeversicherung aufnehmen. Man hält dadurch nicht nur die Fristen für eine Schadensmeldung ein, sondern die Versicherungen können in der Regel auch kompetente Installationsbetriebe für die Instandsetzung empfehlen.

Der Installateur wird zunächst die Ursache des Schadens genau bestimmen und dann die betroffene Wasserleitung bzw. das betroffene Abwasser-oder Heizungsrohr reparieren. Das kann eine Weile dauern und ist oft mit Schmutz und Lärm verbunden. Anschließend muss die feuchte Bausubstanz austrocknen. In einigen Fällen muss man dafür nur abwarten und häufig lüften, in anderen Fällen wird der Fachmann den Einsatz von Bautrocknern empfehlen. In diesem Fall rät immowelt.de wegen des oft hohen Stromverbrauchs dazu, den Stromversorger zu informieren. Er weiß dann, dass es sich bei der Verbrauchssteigerung um ein einmaliges Ereignis handelt und erhöht nach der nächsten Abrechnung nicht die Vorauszahlungen.


Wer bezahlt den Schaden?


Nachdem alle Schäden beseitigt sind, muss geklärt werden, wer die entstandenen Kosten übernimmt. Hierfür kommen mehrere Versicherungen in Frage. Instandsetzungsarbeiten am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung. Liegt die Ursache in der Verantwortung eines Mieters, etwa im Fall einer ausgelaufenen Waschmaschine, dann wird die Gebäudeversicherung von ihm Regress fordern. Hat er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, springt sie in diesem Fall ein. Die Haftpflichtversicherung trägt auch Schäden am Hausrat von Nachbarn.

Ehe das geschieht, sollte man allerdings feststellen, ob nicht auch die Hausratversicherung des Geschädigten hier einspringen kann. Der Vorteil dabei: Die Haftpflichtversicherung würde nur den Zeitwert der Einrichtung bezahlen, die Hausratversicherung aber den Neuwert. Der Geschädigte hat dann zwar mehr Umstände, die sich aber finanziell für ihn auszahlen.

Ist ein Mieter unschuldig am Schaden, kann er je nach dem Grad der Beeinträchtigung eventuell eine Mietminderung geltend machen. Dazu sollte man sich vom zuständigen Mieterverein oder einem fachlich versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Je nachdem, wie der Fall liegt, kann die zuständige Versicherung dem Hauseigentümer dann auch den entstehenden Mietausfall bezahlen. [ha]


Fotos (v.o.n.u.): Kessel AG, www.gev.de
Social Icons

Google Facebook Twitter