News für Heimwerker

Heimwerken | Bauen | Garten | Do it yourself

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit

Wenn man mit offenen Augen am Wochenende oder nach Feierabend durch ein Neubaugebiet spaziert, sieht man allenthalben fleißige Menschen am Werk. Am Wochenende? Das können doch nur Schwarzarbeiter sein! Nein, keineswegs. Natürlich ist Schwarzarbeit am Bau ein Thema, doch in vielen Fällen sind da engagierte Heimwerker oder Selbstbauer am Werk, und sie werden nicht selten durch freiwillige Helfer unterstützt. Allerdings, und da teilen auch die Behörden zuweilen den Verdacht des arglosen Spaziergängers, ist die Grenze zwischen Schwarzarbeit und Freundschaftsdienst nicht immer ganz einfach zu ziehen. Wie vermeidet man nun als Bauherr, in die Schwarzarbeits-Falle zu tappen?



Gleich vorneweg: Das Problem stellt sich natürlich nur, wenn der Bauherr von anderen Personen unterstützt wird. Er selbst kann auf der eigenen Baustelle arbeiten, wie er möchte. Ist er aber nicht alleine dort zugange, sollte er sich schon Gedanken über den Status seiner Helfer machen. Zu diesem Thema hat das Bauherren-Portal bauemotion einige Tipps zusammengestellt.

Kein Problem ist es, wenn sich Nachbarn gegenseitig helfen. Jeder bringt unterschiedliche Erfahrungen und Vorlieben mit, und das kann sich wunderbar ergänzen. Auch Verwandte können jederzeit mitarbeiten, ohne sich verdächtig zu machen. Wichtig: Es darf keine Absicht dahinter stecken, nachhaltig Gewinn zu erzielen, denn dann wird schnell eine gewerbliche Tätigkeit zu vermuten sein.

Das heißt jedoch nicht, dass man für die Unterstützung des Bauherrn kein Geld annehmen darf. Hier muss lediglich ein Unterschied zur normalen bezahlten Arbeit erkennbar sein. Dem Nachbarssohn ein Taschengeld in die Hand zu drücken, wenn er dabei hilft, Zementsäcke abzuladen, ist beispielsweise absolut legitim. Problematisch wird es jedoch, wenn der daraus ein bezahltes Hobby macht und sich etwa mit festen Stundensätzen im weiteren Bekanntenkreis sein Studium verdient.

Nicht einmal organisierte Hilfe auf Gegenseitigkeit, etwa über eine Online-Tauschbörse, muss Schwarzarbeit sein, wenn sie gelegentlich oder einmalig und ohne Bezahlung erfolgt. Um hier eine Abgrenzung vorzunehmen, genügt es in vielen Fällen, sich selbst gegenüber ganz ehrlich zu sein: Steht die Gefälligkeit im Vordergrund, darf man sein gutes Gewissen in der Regel behalten.

Schließlich wird Schwarzarbeit in den meisten Fällen ganz bewusst ausgeübt oder angenommen. Wenn etwa ein Mitarbeiter einer Baufirma dem Bauherrn anbietet, eine bestimmte Arbeit „freundlicherweise“ am Wochenende gegen Barzahlung ohne Quittung „mal eben“ auszuführen, müssten bei jedem klar denkenden Menschen die Alarmglocken klingeln. Ebenso, wenn der Handwerker fragt, ob man denn unbedingt eine Rechnung brauche. Und zur Besorgnis gibt es dann gute Gründe, denn im Ernstfall drohen nicht nur saftige Bußgelder, sondern auch Sozialversicherungsträger können nachträglich Ansprüche anmelden.

A propos anmelden: Baumaßnahmen muss man bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und dabei auch alle Helfer angeben, Freunde und Nachbarn gehören dazu. Das ist keine Schikane, sondern bietet einen handfesten Vorteil: Bei Unfällen und Berufskrankheiten sind die Helfer versichert. Damit einher geht dann sinnvollerweise die Pflicht, sich über geltende Vorschriften zur Unfallverhütung zu informieren und diese dann auch einzuhalten. Und letzteres wiederum sollte man im eigenen Interesse auch dann so halten, wenn man als Bauherr alleine Eigenleistung erbringt. [ha]


Social Icons

Twitter


Diese Themen könnten Sie ebenfalls interessieren:

Baustellen-Leuchte mit Akku
Ratgeber zum Grundstückskauf
Versicherungen für Bauherren