Bald erweiterte Prüfpflichten bei Öltanks
04. September 2012 - 13:21 Geld & Recht

Wie der TÜV Rheinland mitteilt, wird voraussichtlich schon im Frühjahr 2013 eine Verordnung in Kraft treten, die unter anderem die Prüfung von Heizöl-Tanks neu regelt. Wichtig für private Besitzer von Öltanks: Künftig müssen Tanks schon ab einer Füllmenge von 1000 Litern regelmäßig geprüft werden, auch wenn sie außerhalb von Wasserschutzgebieten installiert sind. Diese Regelung dürfte praktisch alle Ein- und Zweifamilienhäuser erfassen, die mit einer zentralen Ölheizung ausgestattet sind. Wie sich Hausbesitzer auf die neue Lage einstellen können, dazu gibt der TÜV einige praktische Hinweise.
Eine allgemeine Prüfpflicht galt bislang nur für Tanks mit einer Füllmenge ab 10 000 Liter. Die Umweltgefahren, die davon ausgehen, sind sicher weitaus größer als bei einer deutlich kleineren Anlage. Trotzdem kann im ungünstigsten Fall schon ein einziger Liter Heizöl bis zu eine Million Liter Grundwasser verschmutzen. Dass auch dem Austreten und Versickern von kleinen Mengen Öl vorgebeugt werden soll, ist also nachvollziehbar.
Und es ist auch im Interesse des Tankbesitzers, denn er kann je nach den Umständen des einzelnen Falls in voller Höhe für die Sanierungskosten haftbar gemacht werden. Dabei geht es zuweilen um Summen, die eine Familie in den Ruin treiben können.

Der beste Zeitpunkt für eine Prüfung liegt kurz vor der Neufüllung. Dann ist der Tank weitgehend leer und auch innen besser zugänglich. Wichtig ist das für die Tankreinigung. Dabei werden Ablagerungen im Öltank beseitigt, die über kurz oder lang die Rohrleitungen zur Heizanlage verstopfen können. Bei der Wartung suchen die Fachleute zudem nach undichten Stellen und überprüfen Sicherheitseinrichtungen wie ein vorhandenes Leckanzeigegerät oder einen Grenzwertgeber.
Die geplante Verordnung sieht übrigens größere Zeitabstände für die umweltrechtliche Prüfung vor. Eine jährliche Wartung dient also in erster Linie dem reibungslosen Funktionieren der Anlage – für Verbraucher ebenfalls ein wichtiger Aspekt.
Selbst zur Sicherheit der Anlage beitragen kann der Hausbesitzer durch Aufmerksamkeit. Warnzeichen sind laut TÜV Ölgeruch im Auffangraum oder häufige Störungen im Brenner. In diesen Fällen sollte die Ursache durch einen Fachbetrieb abgeklärt werden. Eine weitere Maßnahme ist der Abschluss einer Öltank-Haftpflichtversicherung. Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert, tritt sie für die Folgekosten ein.
Interessierte können den Entwurf der hier einschlägigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beim Bundesumweltministerium als PDF herunterladen. [ha]
Fotos: IWO

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