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TÜV-Aktion gegen Prüfzeichen-Missbrauch

Vernichtung von Werkzeugen mit gefälschten Siegeln im Hamburger Hafen

Zahlreiche Käufer von Werkzeugen verlassen sich auf das GS-Zeichen, mit dem die Einhaltung geltender Vorschriften und Normen bestätigt wird. Das wissen auch Hersteller und Importeure von Billigprodukten und kleben hin und wieder kurzerhand gefälschte Prüfzeichen auf ihre Produkte. Damit das GS-Zeichen und andere Prüfsiegel durch diese Art von Zertifikats-Piraterie nicht schleichend entwertet werden, geht der TÜV Rheinland seit einiger Zeit verstärkt gegen gefälschte Zeichen vor.



Ein sehr erfolgreiches Instrument dabei ist der 2010 beim deutschen Zoll gestellte Antrag auf Grenzbeschlagnahme. In der Folge prüft der Zoll beim Grenzübertritt eingeführte Waren, also in der Regel in Seehäfen oder auf Flugplätzen, und hält verdächtige Sendungen zurück. Das summierte sich seit Antragstellung bisher auf unter anderem 1000 Kettensägen, 1854 Schleifgeräte, und 5700 Bohrmaschinen, die jeweils ungenehmigt ein Prüfzeichen des TÜV Rheinland trugen.

Am 20. April wurde die Ausbeute in einer öffentlichen Aktion im Hamburger Hafen zerstört. Die Kosten für solche Maßnahmen trägt zunächst der TÜV und holt sie sich dann nach Möglichkeit von demjenigen zurück, der die Ware in Verkehr bringen wollte.

Standpunkt: Verbraucherschutz darf Geld kosten


„Bei dem einen oder anderen Fall
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werden wir sicherlich auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Nicht immer können wir unsere Schadenersatzansprüche beim Inverkehrbringer mit Erfolg durchsetzen. Aber das darf uns nicht abhalten. Wir wollen hier ein unmissverständliches Zeichen gegen Prüfzeichenmissbrauch und den Verstoß gegen unsere Markenrechte setzen. Null Toleranz!“

Dr. Ralf Wilde, Bereichsvorstand Produkte und Systeme TÜV Rheinland


Neben derart spektakulären Ereignissen werden die vergebenen Zeichen auch im Rahmen von Testkäufen überprüft. Dabei lässt sich beispielsweise feststellen, ob zertifizierte Waren auch in der geprüften Qualität in den Handel gebracht wurden oder ob sie nicht nachträglich verändert wurden.

Screenshot Seite mit zertifizierten Produkten
Als Verbraucher sollten Sie übrigens auch genau hinsehen und aufmerksam werden, wenn Werkzeuge offensichtliche Sicherheitsmängel wie scharfe Kanten oder offen liegende elektrische Leitungen aufweisen. Ebenso misstrauisch sollten Sie werden, wenn auf der Packung kein Importeur oder Hersteller genannt ist. Außerdem können Sie sich online unter www.tuvdotcom.com eine Liste aller vom TÜV Rheinland zertifizierten Produkte anzeigen lassen. Stößt man beim Werkzeugkauf auf Ungereimtheiten, lohnt es sich, den zuständigen Behörden (meist ist das die Gewerbeaufsicht) einen Hinweis zu geben, um auch andere Verbraucher zu schützen.

Übrigens kann das genannte Instrument der Grenzbeschlagnahme auch private Käufer treffen, die sich etwa bei Versandhändlern im Ausland eindecken. Vor allem bei Elektronik-Produkten ist es schon mehrfach vorgekommen, dass Lieferungen mit Produktfälschungen an Flugplätzen beschlagnahmt und vernichtet wurden – meist auf Kosten des Bestellers, der dann als Importeur gilt. Auftraggeber sind in solchen Fällen in der Regel die Hersteller, die ihre Marke schützen wollen.

Stoßen Sie beim Onlinekauf auf offensichtliche Markenfälschungen, sollten Sie die Finger davon lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch eventuell angebrachte Prüfzeichen gefälscht wurden, ist außerordentlich hoch. Selbst wenn die Lieferung dann beim Zoll unbeanstandet durchgeht, haben Sie ein minderwertiges Produkt gekauft, an dem Sie wenig Freude haben werden. Wie in den meisten Fällen gilt auch hier: Wenn ein Angebot zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr. [ha]


Fotos: TÜV Rheinland, Screenshot
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