Ethanol-Öfen: TÜV warnt
24. November 2010 - 18:14 Wohnen
In einer aktuellen Pressemitteilung warnt der TÜV Rheinland ausdrücklich vor dem Betreiben von Ethanol-Öfen in geschlossenen Räumen. Wer die angenehme Atmosphäre eines Kaminofens oder offenen Kamins billiger, sauberer und ohne das Stapeln und Einlagern von Holz erreichen möchte, sollte sich der Risiken einer Ethanol-Brennstelle bewusst sein. Zumal, wie Reiner Verbert, TÜV-Experte für Feuerungsanlagen, betont, Ethanol-Öfen oder -Kamine zum Heizen nicht geeignet sind.
In der Vergangenheit kam es durch schadhafte Geräte oder den unsachgemäßen Umgang mit Ethanol wiederholt zu Verpuffungen und Bränden. Wegen der Abgase, die bei der Verbrennung entstehen, rät der TÜV, Ethanol-Öfen ausschließlich in gut durchlüfteten Räumen zu betreiben. Denn beim Verbrennen von Ethanol kann es unter anderem zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, einem hochgiftigen, geruchlosen Gas – bei Bränden oft die eigentliche Todesursache.
Wer dennoch den Kauf eines solchen Gerätes erwägt, sollte unbedingt eins wählen, das der kommenden DIN 4734 entspricht und damit sicherheitstechnisch unbedenklich ist. Diesen Standard erfüllen beispielsweise Öfen und Kamine, die mit dem Prüfsiegel TUVdotCOM des TÜV Rheinlands ausgezeichnet sind.
Für den sachgemäßen Betrieb eines solchen Gerätes gilt es grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:
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Logo: TÜV Rheinland
In der Vergangenheit kam es durch schadhafte Geräte oder den unsachgemäßen Umgang mit Ethanol wiederholt zu Verpuffungen und Bränden. Wegen der Abgase, die bei der Verbrennung entstehen, rät der TÜV, Ethanol-Öfen ausschließlich in gut durchlüfteten Räumen zu betreiben. Denn beim Verbrennen von Ethanol kann es unter anderem zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, einem hochgiftigen, geruchlosen Gas – bei Bränden oft die eigentliche Todesursache.
Wer dennoch den Kauf eines solchen Gerätes erwägt, sollte unbedingt eins wählen, das der kommenden DIN 4734 entspricht und damit sicherheitstechnisch unbedenklich ist. Diesen Standard erfüllen beispielsweise Öfen und Kamine, die mit dem Prüfsiegel TUVdotCOM des TÜV Rheinlands ausgezeichnet sind.
Für den sachgemäßen Betrieb eines solchen Gerätes gilt es grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Ein Wandgerät sollte formschlüssig befestigt sein.
- Ein Standgerät muss äußerst stabil und wegen der Hitzeentwicklung weit genug entfernt von allem Brennbaren stehen.
- Die Geräte sollten nicht mehr als einen halben Liter Ethanol pro Stunde verbrennen.
- Der Brennstoff sollte zu mindestens 96% aus Ethanol bestehen.
- Die Herstellerhinweise zum Brennstoff sind unbedingt zu beachten.
- Ein Kamin sollte nie unbeaufsichtigt brennen.
- Es dürfen keine Holzimitate oder Kieselsteine im Bereich der Flammen sein.
- Füllen Sie niemals Ethanol ein, wenn das Gerät noch nicht vollständig abgekühlt ist oder sogar noch Ethanol verbrennt, ansonsten besteht die Gefahr einer Verpuffung. Schwerste Verbrennungen können die Folge sein
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