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Arbeitslosigkeit: Gefahr für Baufinanzierung

(Foto: Euro-Münzen und Scheine)

Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung oder Betriebsschließung ist ohnehin schon ein harter Schlag für die Betroffenen. Komplizierter wird die Lage noch, wenn eine Finanzierung für das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung läuft und der Hauptverdiener arbeitslos wird. Dann kann es im Familienbudget leicht eng werden. Die erste Regel lautet in dieser Situation: schnell reagieren. Wer rechtzeitig die möglichen Optionen prüft, der hat gute Chancen, die Zeit der Arbeitslosigkeit so zu überbrücken, dass die Finanzierung nicht gefährdet wird. Wie man solch eine Durststrecke überstehen kann, das zeigen folgende Tipps.



Zunächst sollte man die Kreditunterlagen sorgfältig prüfen – das empfiehlt das Baufinanzierungsportal Baufi24. In etlichen Finanzierungsverträgen wird dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der Tilgung während der Kreditlaufzeit einmal oder sogar mehrere Male zu ändern. Damit lässt sich die monatliche Belastung häufig schon auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Das lohnt sich nach Auskunft der Kreditexperten allerdings nur dann, wenn die anfängliche Tilgung bei mindestens 1,5% lag. Die Reduzierung auf 1% bringt sich dann schon eine Erleichterung. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, beim Abschluss einer Baufinanzierung in guten Zeiten die Tilgung nicht zu niedrig anzusetzen – je höher der Tilgungsanteil, desto schneller ist der Kredit zurückgezahlt und desto flexibler kann man in schwierigen Lebenslagen reagieren. Wie sich die Reduzierung des Tilgungsanteils auswirkt, kann man beispielsweise mit einem Baufinanzierungsrechner abschätzen.


Gespräch mit der Bank suchen


Symbolbild mit Stift, Papier und Taschenrechner
Ist solch eine Regelung nicht von vornherein im Kreditvertrag vorgesehen, sollte man möglichst bald das Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen. Meist sind die Geldinstitute ebenfalls daran interessiert, zu einer Lösung zu gelangen, die alle Beteiligten zufriedenstellt. Voraussetzung dafür ist völlige Offenheit im Gespräch mit dem Bankberater. Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, lässt sich am ehesten eine tragfähige Regelung finden.

Je nachdem, wie lange die Arbeitslosigkeit voraussichtlich dauern wird, kann eine Verringerung oder eine Aussetzung der Tilgung für einen gewissen Zeitraum vereinbart werden. Je nach den Umständen sind Banken im Einzelfall auch mit einer Stundung der Rate einverstanden. Dann müssen für die vereinbarte Zeit gar keine Raten gezahlt werden. Während dieses Zeitraums läuft natürlich die Verzinsung der noch ausstehenden Kreditsumme weiter, eine Stundung ist also eher eine Lösung für Fälle, in denen eine klare Perspektive für eine bessere finanzielle Situation besteht.


Im Ernstfall hilft auch der Staat


Bringt eine Verringerung oder Aussetzung der Tilgung nicht die nötige Erleichterung oder dauert die Arbeitslosigkeit länger als erhofft, lohnt sich oft ein Besuch bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle, denn die Zahlung von Wohngeld ist nicht nur auf Mieter beschränkt. Wenn das Einkommen eines Eigentümers die Wohnkosten nicht deckt, kann er einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Damit beteiligt sich der Staat – abhängig von den Einnahmen der Familie – an den Kreditraten für das Wohneigentum. [ha]


Fotos (v.o.n.u.): KfW Bildarchiv, Bund der Energieverbraucher
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