News für Heimwerker

Heimwerken | Bauen | Garten | Do it yourself

Halogen-Reflektorlampen werden verboten

(Foto: Wohnraum mit Einbau-Deckenstrahlern)

Die nächste Runde im Glühlampen-Verbot innerhalb der EU wird in Kürze eingeläutet. Zum 1. September 2016 werden die Vorschriften zur Energie-Effizienz von Leuchtmitteln soweit verschärft, dass alle mit 230 Volt betriebenen Halogen-Reflektorlampen durchs Netz fallen. Das Inverkehrbringen, also die Lieferung an den Handel, ist ab diesem Datum nicht mehr erlaubt. Zwar dürfen noch im Haushalt vorhandene betroffene Lampen auch danach ohne Einschränkung weiter verwendet werden und der Handel darf Restbestände abverkaufen, doch die Vorräte halten nicht ewig. Also sollte man sich nach Alternativen umsehen.



Die Verordnung 244/2009 der EU, deren 6. und letzte Stufe am 1. September in Kraft tritt, benennt neben der Effizienzklasse, die ein Leuchtmittel einzuhalten hat, weitere technische Eigenschaften wie etwa die Lebensdauer und die Schaltfestigkeit. Entspricht ein Leuchtmittel den Vorgaben der Verordnung nicht, tritt das oben genannte Vertriebsverbot in Kraft. Die zum 1. September verschärften Anforderungen können Hochvolt-Halogenlampen mit Reflektor nicht mehr erfüllen.

Rundum strahlende Lampe und Reflektorlampe

Solche Reflektorlampen trifft man vor allem in Strahlern und in Schienensystemen an. In Einbauleuchten wie den ganz oben abgebildeten Downlights sind sie ebenfalls zu finden. Reflektorlampen geben aufgrund ihrer Form und einer speziellen Verspiegelung im Hintergrund der Lampe ihr Licht nach vorne gerichtet ab, während Lampen in der üblichen Birnenform in alle Richtungen strahlen. Hochvolt-Lampen arbeiten mit der Haushalts-Netzspannung von 230 V und benötigen keinen Trafo. Sie sind in der Regel mit einem Stiftsockel des Typs GU10 versehen. Nicht vom Verbot betroffen sind Niedervolt-Reflektorlampen, die über einen Trafo mit 12 V betrieben werden.


Ersatz muss her


Auch wer noch einen Vorrat an betroffenen Lampen besitzt, wird sich früher oder später mit der Frage nach angemessenem Ersatz befassen müssen, und im Interesse der Energieeinsparung wäre ein früherer Zeitpunkt sicher sinnvoller. Allzu schwer ist die Suche nach einer passenden Lichtquelle auch nicht, denn seit einigen Jahren schon spitzt sich alles
Lampe mit GU10-Stiftsockel
auf LED-Lampen als energiesparendes Allround-Talent für die meisten Beleuchtungsaufgaben zu.

Das meint auch Hans-Jörg Dageförde, der als Sortimentsmanager für Lampen beim niedersächsischen Hersteller Paulmann Licht tätig ist. Er weist darauf hin, dass LED nicht nur 85% weniger Energie verbrauchen als eine Glühlampe, sondern auch mit einer Lebensdauer von bis zu 25000 Stunden weitaus länger durchhalten. Auch anfängliche Mängel wie eine zu kalte Lichtfarbe sind mittlerweile gelöst. Lichttemperaturen von Tageslicht- bis Warmweiß erweitern die Einsatzmöglichkeiten von LED-Lampen heute ebenso wie dimmbare Modelle.

Im Vergleich zur Halogenlampe fällt die Energieeinsparung ein wenig moderater aus als gegenüber der einfachen Glühlampe, ist aber immer noch gewaltig. Da die Leistungsaufnahme der verschiedenen Typen sich in ganz unterschiedlichen Größenordnungen bewegt, orientiert man sich beim Neukauf am besten an der Angabe des Lichtstroms in Lumen. Möchte man eine Hochvolt-Reflektorlampe mit 35 Watt Leistungsaufnahme ersetzen, sollte man nach einer LED-Lampe mit etwa 180 lm Ausschau halten. Bei 50 W wären es ca. 290 lm, bei 75 W ungefähr 490 lm. [ha]


Fotos: Paulmann Licht
Social Icons

Google Facebook Twitter