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TÜV: Bei Weihnachtsdeko auf Verbrauch achten

Für manche Hausbesitzer kann in der Weihnachts- und Vorweihnachtszeit gar nicht genug an stimmungsvoller Beleuchtung im Haus und rund ums Haus installiert sein: Lichtschläuche ziehen sich durch den Vorgarten, Lauflichter ranken sich um die Fenster, jeder Nadelbaum wird mit elektrischen Kerzen versehen – verständlich, das solch Weihnachtsbegeisterte schon einmal Extra-Geld für die nächste Stromrechnung beiseite legen. Aber auch wer es etwas ruhiger angehen lässt, sollte sich Gedanken über den Stromverbrauch der Weihnachtsbeleuchtung machen. Dazu rät der TÜV Rheinland, der zugleich sparsame Alternativen empfiehlt.



Warum man auf den Stromverbrauch achten soll, rechnet der TÜV Rheinland an einem Beispiel vor: Ein handelsüblicher, etwa 20 m langer Lichtschlauch nimmt eine Leistung von rund 300 Watt auf, wenn er mit herkömmlichen Glühlampen bestückt ist. Damit kann man eine Hausfassade oder einen Vorgarten illuminieren, ohne es mit der Beleuchtung zu übertreiben.

Lässt man diesen Lichtschlauch von Anfang Dezember bis zum Dreikönigstag acht Stunden täglich eingeschaltet, dann kommt man bei einem durchschnittlichen Strompreis von 27 Cent pro Kilowattstunde auf Gesamtkosten von etwa 24 Euro. Das ist durchaus verschmerzbar, doch bei der gleichen Rechnung mit einem LED-Lichtschlauch sind es lediglich 8 Euro.

Die Entscheidung zum Kauf von Weihnachtsbeleuchtung mit LED-Technik liegt also auf der Hand. Dagegen einwenden könnte man höchstens den deutlich höheren Kaufpreis. Doch der relativiert sich ganz schnell: LED-Leuchtmittel halten bei weitem länger durch als Glühlampen. Bei 16 Euro Ersparnis im Jahr rechnen sich die Mehrkosten also weit vor dem Lebensende der Lichtdekoration, danach spart man bares Geld – je höher die Strompreise in Zukunft noch steigen, desto mehr.

Lichterkettentest beim TÜV Rheinland
Außerdem ist LED-Lichterschmuck durch den Betrieb an einem Transformator sehr sicher: An den Leuchtmitteln kommt nur eine ungefährliche Kleinspannung an. Auch die Erfahrungen des TÜV sprechen für LED. Thomas Haupt, Produktsicherheits-Experte beim TÜV Rheinland, stellt dazu fest, dass „LED-Lichterschmuck äußerst langlebig ist und bei Qualität und Sicherheit ausgesprochen gut abschneidet.“

Voraussetzung ist allerdings, dass man nicht unbesehen zum billigsten Produkt vom Grabbeltisch greift, sondern bei einem vertrauenswürdigen Händler kauft, der für die Qualität seiner Ware einsteht. Wichtig: Auf der Verpackung müssen Name und Adresse des Herstellers stehen, außerdem sollten dort auch deutschsprachige Sicherheitshinweise zu finden sein. Bei der Verwendung im Freien muss die entsprechende Schutzart mit dem Kürzel IP44 vermerkt sein, dann ist die Lichtdekoration hinreichend wetterfest. Das GS-Zeichen schließlich bestätigt, dass das Produkt die dafür einschlägigen Normen erfüllt.

Nach unserer Erfahrung lohnt es sich übrigens auch, auf die Angaben zur Lichtfarbe der verwendeten LED zu achten – soweit vorhanden. Eine Weihnachtsdekoration, die in einem kalten Blau erstrahlt, verbreitet weniger festliche Stimmung als warmweiße Lichter. [ha]


Foto: TÜV Rheinland
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