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Bauarbeiten im Winter ausführen

Während der kalten Jahreszeit ruhen die meisten Baustellen. Rohbauten überwintern und können während dessen austrocknen. Bauherren müssen sich derweil in Geduld üben, auch wenn sie die Fertigstellung ihres Hauses dringend herbeisehnen. Das ist heute allerdings kein unabwendbares Schicksal mehr: Wenn die Zeit wirklich drängt, lassen sich Bauarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch im Winter ausführen. Was dabei zu beachten ist, dazu hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) eine Reihe hilfreicher Tipps für Bauherren zusammengestellt.



Eins vorweg: So einfach wie in den übrigen Jahreszeiten ist das Bauen im Winter nicht. Vor allem, wenn die Temperaturen unter 5 °C sinken, müssen Schutzmaßnahmen für das Gebäude ergriffen werden, die das Verhalten und die Eigenschaften der verwendeten Materialien bei Kälte berücksichtigen. Je nachdem, welche Arbeiten ausgeführt werden, sind dabei verschiedene Normen zu beachten – etwa die für Betonarbeiten (DIN 1045), für Maurerarbeiten (DIN 1053), Putz (DIN 18550), Estriche (DIN 18560) oder Gipskartonplatten (DIN 18181). Zum Nachlesen finden interessierte Bauherren die einschlägigen Normen in größeren Bibliotheken.


Betonieren bei Frost


Auf gefrorenen Untergründen kann man nicht bauen, das gilt auch heute noch. Soll an einem Ort Beton eingebracht werden, muss er frei von Frost, Eis oder Schnee sein. Eine Bodenplatte etwa lässt sich aber bei Bodenfrost betonieren, wenn darunter eine 8 cm dicke Wärmedämmschicht eingebaut ist. Eine Wärmeschutzberechnung für das Gebäude, die eventuell eine stärkere Dämmschicht verlangt, muss dabei natürlich weiterhin beachtet werden.

Ob das Betonieren gelingt, hängt stark von der Temperatur des Betons ab. Bei der Herstellung kann man beispielsweise die Bestandteile und das zugegebene Wasser anwärmen. Auch die verwendeten Schalungen aus Holz oder Stahl sowie der für die Bewehrung eingesetzte Stahl sollten angewärmt sein. Einige Lieferanten von Transportbeton besitzen beheizte Lieferfahrzeuge, sogenannte Fahrmischer. Das ist aber nicht die Regel – in jedem Fall sollte sichergestellt werden, dass der Beton bei der Entnahme mindestens 10 °C warm ist.

Die Eignung für winterliche Temperaturen lässt sich auch verbessern, wenn man Fließ- und Frostschutzmittel zugibt und damit den Wasseranteil im Beton senkt. Auch die Verwendung von schnell abbindendem Zement oder die Erhöhung des Zementanteils an der Betonmischung können in gewissem Rahmen vor Frostschäden schützen.

Ist der Beton eingebracht, muss es schnell gehen. Er ist zügig zu verdichten und abzuziehen, anschließend muss er vor Frost, Schnee und Zugluft geschützt werden. Dazu kann man ihn mit Folien und/oder Dämmplatten abdecken.


Mauern im Winter


Heikel sind Maurerarbeiten bei Frost. Deshalb sollte nur in frostfreien, geschützten Bereichen gemauert werden. Im Zweifelsfall verschiebt man die Arbeiten besser. Sonst müssen eventuell geschädigte Mauerpartien später wieder zeit- und kostenintensiv abgetragen werden.

Mauert man trotzdem, müssen die Steine, die verarbeitet werden sollen, frostfrei sein. Der Mörtel oder Kleber muss mindestens 5 °C warm sein, besser sind mindestens 10 °C. Auf gefrorenem Mauerwerk darf man nicht weiterarbeiten, auch das Auftauen mit Salz ist tabu. Hat man einen Mauerabschnitt fertiggestellt, ist er vor Frost zu schützen, etwa durch Abdecken. Stellt man vor dem Weiterarbeiten Frostschäden fest, muss man die beschädigten Bereiche wieder abtragen, auch wenn's schmerzt.

Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist nach der einschlägigen Norm DIN 1053 übrigens nicht zulässig.


Ausbau bei Minusgraden


Putzschichten außen und innen sind sehr dünn und werden deshalb besonders leicht durch Frost beschädigt. Bei Minustemperaturen ist Verputzen also vollkommen zwecklos. Etwas anderes gilt nur für das Verputzen innen, wenn die Räume auf mehr als 15 °C geheizt werden können und der zu verputzende Untergrund frostfrei ist. Der Bereich ist außerdem vor kalter Luft zu schützen.

Ein Problem kann in dieser Situation der beim Abbinden des Putzes entstehende Wasserdampf sein. Gelingt es nicht, ihn sicher abzuführen, kann er an bereits eingebauten Holzteilen, an einer Dämmung oder an Gipskartonplatten zur Schimmelbildung führen.

Entscheidet man sich für einen Trockenputz, etwa in Form von Gipskarton oder Gipsfaserplatten, hat man es etwas einfacher. Allerdings dürfen die Ausbauplatten ebenfalls nicht gefroren sein, und wenn es an das Verspachteln der Fugen geht, müssen für mindestens 72 Stunden Lufttemperaturen von 10 °C oder höher herrschen. Eine Bedingung für das Gelingen all dieser Arbeiten ist, dass die verwendeten Mörtel oder Kleber bei Temperaturen aushärten können, die den jeweiligen Vorgaben der Hersteller entsprechen.

Malerarbeiten sollte man grundsätzlich nur in warmen Räumen ausführen. Droht Frost, müssen sie beheizt werden. Auch hier ist zu beachten, dass je nach verwendeter Technik und eingesetzten Materialien größere Mengen Wasserdampf entstehen können, die sicher abzuführen sind, ohne Zugluft zu erzeugen.

Holzbau- oder Zimmermannsarbeiten sind im Vergleich eher unkritisch. Wenn sie auf schnee- und eisfreiem Grund ausgeführt werden und wenn dafür nur trockenes, nicht gefrorenes Holz zum Einsatz kommt, ist auch in den Wintermonaten Gelegenheit dazu.


Aufsicht führen


Die genannten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu kennen, ist für Bauherren wichtig. Dann wird ihnen auch bewusst, dass doch ein spürbarer Aufwand dahinter steht, der sich nicht zuletzt in den Kosten niederschlägt. Damit diese Ausgaben nicht vergeblich sind, sollte gerade eine kritische Situation wie das Bauen unter winterlichen Bedingungen fachmännisch überwacht werden. Eine qualifizierte Baubegleitung leisten beispielsweise spezialisierte Bausachverständige.

Die GTÜ kann bundesweit entsprechende Vertragspartner nennen. Eine Suchfunktion für die in der GTÜ organisierten Sachverständigen finden Sie im Netz unter bau.gtue.de. [ha]


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