Glühlampenverbot weiter verschärft
25. August 2011 - 12:42 Szene

Das EU-weite Glühlampen-Verbot geht in die nächste Runde: Ab dem 1. September 2011 dürfen nach den Lampen mit 75 und 100 Watt auch keine 60-Watt-Lampen mehr in den Verkauf kommen. Restbestände in den Regalen der Händler dürfen noch verkauft werden, dann ist Schluss. Grund des Verbots ist die sehr geringe Effizienz der Glühlampen, die nur maximal 10% der eingesetzten Energie als Licht abstrahlen und die übrige Leistung in Form von Wärme freisetzen. Obwohl das Verbot bei manchen Zeitgenossen ein großes Lamento ausgelöst hatte, zeigen die Erfahrungen der letzten beiden Jahre, dass uns trotz des Verschwindens der Energievergeuder nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist. Wie auch – es gibt eine große Zahl tauglicher Ersatzprodukte.
Wie zu erwarten war, ist die Vielfalt der Energiesparlampen und effizienten Halogenlampen rasant gestiegen. Heute gibt es für nahezu jeden Zweck energiesparende Alternativen. Die nächste Entwicklungsstufe der Raumbeleuchtung ist ebenfalls bereits bei den Händlern angekommen: LED-Lampen mit Standardfassungen sind zwar noch sehr teuer, versprechen aber eine noch höhere Genügsamkeit und eine auch gegenüber Kompakt-Leuchtstofflampen noch einmal deutlich verlängerte Lebensdauer.

Die mit Leuchtstofflampen eingesparten Summen sind recht beeindruckend. So halten Markenprodukte bei gleicher Verwendung etwa zehnmal so lange wie Glühlampen. Durch den gleichzeitig deutlich geringeren Stromverbrauch ergibt sich bereits eine Ersparnis von knapp 80 Euro, wenn man eine 40-W-Glühlampe gegen eine Energiesparlampe mit 7-9 W austauscht, und das trotz des höheren Kaufpreises. Bei größeren Helligkeitsstufen spart man noch mehr (Grafik oben). Weitere Informationen zum Thema gibt es übrigens auf der Seite www.stromeffizienz.de, die von der Deutschen Energie-Agentur betrieben wird.

Der Berechnung zugrunde liegt ein Strompreis von 0,21 Euro/kWh – dass hier noch (möglicherweise auch deutliche) Steigerungen zu erwarten sind, dürfte auf der Hand liegen.


Ist doch einmal eine Energiesparlampe zerbrochen, empfiehlt das Amt 15 Minuten sofortiges gründliches Lüften. Seine Versuche haben ergeben, dass dann die Konzentration der Quecksilberdämpfe so weit gesunken ist, dass man gefahrlos die Scherben aufkehren und die Lampenreste über die Gefahrstoffsammlung entsorgen kann. [ha]
Abbildungen: djd/Deutsche Energie-Agentur, Osram, Stiftung Warentest, Umweltbundesamt

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