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Pflicht für Käufer: Altbau nachrüsten

Mann schneidet Klemmfilz aus Mineralwolle zu

Dass man beim Neubau auf die Einhaltung moderner Energiespar-Standards achtet, ist für die meisten Bauherren selbstverständlich. Weniger geläufig sind Nachrüst-Pflichten, die auf Altbau-Käufer zukommen können. Betroffen davon sind Hausbesitzer, die ein Wohngebäude nach dem 1. Februar 2002 erworben haben oder noch erwerben – je nach dem energetischen Zustand des Hauses können hier teils recht umfangreiche Arbeiten an Dämmung und Heizung fällig werden. Grundlage für die Nachrüstpflichten ist die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Manche Maßnahmen haben Zeit, anderes muss bis spätestens Ende 2011 erledigt sein.



Mann isoliert Heizungsrohre mit PE-Schalen
Zu den einfachen und in der Regel preiswerten Nachrüstpflichten zählt die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Dabei müssen die Rohre und die zugehörigen Armaturen isoliert werden. Das ist mit Rohrschalen und Armatur-Dämmsets aus geschäumtem Kunststoff oder Mineralwolle schnell erledigt. Die Materialien gibt es in jedem gut sortierten Baumarkt oder beim Baustoffhändler, die Ausführung dürfte keinen halbwegs geschickten Heimwerker überfordern.

Für die Maßnahme hat man 2 Jahre nach dem Hauserwerb Zeit. Sinnvoll ist es jedoch, sie möglichst bald auszuführen, denn der Materialeinsatz und der Arbeitsaufwand sind gering, der Effekt ist sofort spürbar.

Techniker arbeitet an einem Heizkessel
Ein dickerer Brocken kann die Heizanlage sein. Wurde die Heizung vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut, werden die alten, mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Heizkessel zwangsweise in den Ruhestand geschickt. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel muss man nicht ausmustern, außerdem nicht betroffen sind kleine Kessel unter 4 kW Leistung und sehr große über 400 kW. Außen vor bleiben auch Kessel, die nur zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, Küchenherde sowie Heizgeräte, die für die Beheizung einzelner Räume gedacht sind, nebenbei aber auch Warmwasser für die Zentralheizung und andere Zwecke liefern.

Auch für den Ersatz alter Heizkessel gilt die Zweijahresfrist nach dem Hauserwerb. Wenn Sie davon betroffen sind, hat Ihnen vermutlich schon der zuständige Schornsteinfeger einen entsprechenden Hinweis gegeben. Falls Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrem Heizungsfachmann. Der Austausch betagter Heizkessel bringt einen spürbaren Effekt, denn moderne Heiztechnik ist deutlich sparsamer als die von vor mehr als 30 Jahren. Wenn Sie finanziell dazu in der Lage sind, sollten Sie also nicht lange zögern. Die Sommermonate sind ohnehin ein günstiger Zeitpunkt für den Austausch.

Mann rollt Dämnmstoff auf einer Geschossdecke im Dach aus
Keinen langen Aufschub duldet in jedem Fall die dritte Nachrüstmaßnahme: Die oberste Geschossdecke zwischen beheizten Räumen und dem unbeheizten Dachboden muss bis zum 31. Dezember 2011 gedämmt werden. Alternativ kann man auch die Dachschrägen des darüber liegenden Dachs dämmen. Wird der Dachraum nicht genutzt, ist die Dämmung der Geschossdecke sicher die einfachste Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen – das ist für Heimwerker eine recht simple Aufgabe. Dämmt man dagegen die Schrägen, ist der Raum problemloser zu nutzen – diese Variante sollte man sinnvollerweise wählen, falls ein späterer Ausbau geplant ist.

Übrigens zwingt der Verordnungsgeber Hausbesitzer nicht zu völlig sinnlosen Maßnahmen. Falls der Aufwand für Dämmung oder Heizungstausch sich nicht durch die Energieeinsparung in angemessener Zeit rechnet, muss man auch nicht handeln. Sehr häufig wird das allerdings nicht der Fall sein. Im Zweifel beraten Sie sich mit einem Sachverständigen, der Ihnen auch Tipps zu möglichen Fördergeldern geben kann. [ha]


Fotos: epr/Saarpor (Foto Rohre dämmen), Fachverband Mineralwolleindustrie, KfW/Thomas Klewar (Foto Heizungsmonteur)
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