Pflicht für Käufer: Altbau nachrüsten
04. Juli 2011 - 13:58 Bauen & Renovieren

Dass man beim Neubau auf die Einhaltung moderner Energiespar-Standards achtet, ist für die meisten Bauherren selbstverständlich. Weniger geläufig sind Nachrüst-Pflichten, die auf Altbau-Käufer zukommen können. Betroffen davon sind Hausbesitzer, die ein Wohngebäude nach dem 1. Februar 2002 erworben haben oder noch erwerben – je nach dem energetischen Zustand des Hauses können hier teils recht umfangreiche Arbeiten an Dämmung und Heizung fällig werden. Grundlage für die Nachrüstpflichten ist die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Manche Maßnahmen haben Zeit, anderes muss bis spätestens Ende 2011 erledigt sein.

Für die Maßnahme hat man 2 Jahre nach dem Hauserwerb Zeit. Sinnvoll ist es jedoch, sie möglichst bald auszuführen, denn der Materialeinsatz und der Arbeitsaufwand sind gering, der Effekt ist sofort spürbar.

Auch für den Ersatz alter Heizkessel gilt die Zweijahresfrist nach dem Hauserwerb. Wenn Sie davon betroffen sind, hat Ihnen vermutlich schon der zuständige Schornsteinfeger einen entsprechenden Hinweis gegeben. Falls Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrem Heizungsfachmann. Der Austausch betagter Heizkessel bringt einen spürbaren Effekt, denn moderne Heiztechnik ist deutlich sparsamer als die von vor mehr als 30 Jahren. Wenn Sie finanziell dazu in der Lage sind, sollten Sie also nicht lange zögern. Die Sommermonate sind ohnehin ein günstiger Zeitpunkt für den Austausch.

Übrigens zwingt der Verordnungsgeber Hausbesitzer nicht zu völlig sinnlosen Maßnahmen. Falls der Aufwand für Dämmung oder Heizungstausch sich nicht durch die Energieeinsparung in angemessener Zeit rechnet, muss man auch nicht handeln. Sehr häufig wird das allerdings nicht der Fall sein. Im Zweifel beraten Sie sich mit einem Sachverständigen, der Ihnen auch Tipps zu möglichen Fördergeldern geben kann. [ha]
Fotos: epr/Saarpor (Foto Rohre dämmen), Fachverband Mineralwolleindustrie, KfW/Thomas Klewar (Foto Heizungsmonteur)

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