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Energieausweis: Sachverständige für Verbot

Symbolfoto Haus mit Energieausweis

Die Abschaffung des verbrauchsabhängigen Energieausweises fordert der Deutsche Sachverständigentag auf seiner diesjährigen Sitzung in Berlin. Begründung: Diese Variante des Energieausweises lade zum Missbrauch ein und könne keine Vergleichbarkeit der Daten zum Energieverbrauch leisten. Damit greifen die Sachverständigen ausgerechnet die Form des Ausweises an, die wegen der oft geringen Ausstellungskosten und der einfachen Erfassung der zugrunde liegenden Verbrauchsdaten bei etlichen Hausbesitzern besonders beliebt ist. Der jetzige Vorstoß stützt sich allerdings auf plausible Argumente.



Energieausweis als Verbrauchsausweis
Vor allem stört es die Experten, wenn Hauseigentümer ihre individuellen Verbrauchswerte selbst in Online-Formulare eintragen. Roland R. Vogel, Präsident des BVS*, zu dieser Praxis: „Diese Angaben werden keiner Prüfung unterzogen. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“ Sinn des Energieausweises sei es aber, die Energiebilanz von Gebäuden miteinander vergleichbar zu machen. Wenn dem Ausweis später niemand ansehen kann, wie großzügig die eingetragenen Daten gehandhabt wurden und ob jemals eine Kontrolle erfolgte, ist dieses Ziel tatsächlich nur schwer zu erreichen.

Energieausweis als Bedarfsausweis
Favorisiert wird vom Verband der bedarfsorientierte Energieausweis. Bei dieser Variante wird das Gebäude selbst anhand verschiedener Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale betrachtet, aus denen dann ein Energiebedarf berechnet wird. Damit entfällt dann der Einfluss, den das individuelle Nutzerverhalten auf den tatsächlichen Energieverbrauch hat (der kann in der Praxis ohne weiteres deutlich höher oder geringer ausfallen), und im Idealfall wird damit die angestrebte Vergleichbarkeit der Verbrauchswerte erreicht.

Um diesem Idealfall wirklich nahe zu kommen, hält es der Sachverständigentag allerdings für notwendig, die der Berechnung zugrunde liegenden Verfahren und Normen zu vereinheitlichen. Sinnvoll wäre es nach Ansicht der Experten, mit der für 2012 geplanten Neuauflage der Energieeinsparverordnung (EnEV) den verbrauchsorientierte Energieausweis abzuschaffen und die Regularien für den bedarfsorientierten Energieausweis zu überarbeiten.

Immobilienkäufern raten die Sachverständigen bis dahin, sich bei einem Hauskauf einen bedarsforientierten Energieausweis vorlegen zu lassen.

Diese Haltung stimmt übrigens auch mit der Empfehlung der teilweise in Bundeshand befindlichen Deutschen Energieagentur (dena) überein. Auf deren Seite www.zukunft-haus.info heißt es: „Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. [...] Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.“ [ha]

*Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.



Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena); Formulare: dena/BMVBS
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