PU-Schaum weiter frei verkäuflich
01. Dezember 2010 - 12:17 Bauen & Renovieren

Die Gelegenheit hat Henkel zugleich genutzt, um den Schaum auch technisch zu verbessern. So ergibt eine 500-ml-Dose des Produkts nach Herstellerangaben 22 Liter Schaum, der zudem reinweiß ist. Außerdem wird gegenüber herkömmlichen PU-Schäumen eine um 20% höhere Festigkeit und eine feinzelligere Struktur des Schaums versprochen.
Natürlich sind bei der Verarbeitung weiterhin die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Henkel gibt auf der Seite www.power-pu.de ausführliche Informationen dazu. Dort finden Sie ebenfalls die angebotenen Packungsgrößen und gut strukturierte Hinweise zur Anwendung.
Hintergrund: MDI
Die Abkürzung MDI steht für die Chemikalie Methylendiphenyldiisocyanat. Die Substanz ist bei der Herstellung von PU-Schäumen weit verbreitet. Nach der sogenannten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), der EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien, muss seit dem 1. Dezember 2010 PU-Schaum mit einem MDI-Gehalt über 1% entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem darf er nur von fachkundigem Personal verkauft werden, das einen Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung erbringen kann (umgangssprachlich auch als „Giftschein“ bekannt).
MDI und Produkte mit mehr als 1% MDI sind von der EU als krebserzeugend Kategorie 3 eingestuft, darunter werden Substanzen erfasst, die „wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis“ geben.
Weitere Informationen zur Neueinstufung von MDI und zur Kennzeichnung von PU-Schaum finden Sie auch in einem Merkblatt von quick-mix, das kostenlos zum Download bereitsteht. [ha]
Fotos: Henkel
