TÜV rät: Geprüfte Baustoffe verwenden
29. Juni 2011 - 13:51 Bauen & Renovieren
Nicht nur Kaffee, Schweinebauch oder Tiefkühlpizza gibt es regelmäßig in Sonderangeboten zu kaufen, sondern auch Fliesen, Zement und Mauersteine findet man im einschlägigen Handel als preisgünstige Sonderposten. Heimwerker nutzen diese Materialien zum Discountpreis gerne, können damit aber auch gewaltig auf die Nase fallen: Mangelhafte Qualität, falsche Lagerung oder überalterte Ware können das Bau- oder Renovierungsvorhaben schnell zum Fiasko werden lassen. Wie man sich hier vor Fehlkäufen schützt, dazu gibt der TÜV Rheinland einige praktische Tipps.
Als wichtige Orientierungshilfe und Qualitätsmerkmal nennt der TÜV das sogenannte Übereinstimmungszeichen. Es ist als großes Ü gestaltet, in dessen Innenfläche Angaben zum Hersteller, zum Produkt, zu einschlägigen Normen und zur überwachenden Prüforganisation zu finden sind. Dieses Zeichen sollte gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein.
Das Übereinstimmungszeichen ist keineswegs ein Marketinginstrument oder eines der vielen unverbindlichen Produktlabels, sondern auch gewerbliche Verwender achten darauf. So gekennzeichnete Baustoffe erfüllen die Forderung der Musterbauordnung (MBO) der Landesbauminister, nach der nur Produkte verwendet werden dürfen, die gültigen technischen Regeln und Zulassungen entsprechen. Was dem Profi recht ist, sollte dem Heimwerker billig sein – mit dem Ü-Zeichen ist er auf der sicheren Seite.
Auch das bekannte CE-Zeichen ist ein Hinweis auf Qualität. Mit der Kennzeichnung erklärt der Hersteller die Konformität mit entsprechenden europäischen Richtlinien, in diesem Fall mit der Richtlinie 89/106/EWG für Bauprodukte.
Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Lagerung und das Alter der Baustoffe legen. Während es bei Fliesen oder Mauersteinen nahezu gleichgültig ist, wann sie produziert wurden, verlieren vor allem hydraulisch abbindende Baustoffe wie beispielsweise Zement oder Fertigmörtel entscheidende Eigenschaften. Sie härten entweder gar nicht mehr aus, oder – und das ist gefährlicher – sie besitzen im verarbeiteten Zustand eine deutlich geringere Festigkeit als frische Ware.
Bei solchen Baustoffen ist nicht selten ein Verfallsdatum angegeben. Ist dieses verstrichen, sollten Sie auf den Kauf verzichten, auch wenn das Material noch so günstig angeboten wird. Wird aus der Chargenbezeichnung das Produktionsdatum deutlich und ist die auf der Packung angegebene maximale Lagerdauer überschritten, gilt das gleiche.
Die Lagerbedingungen der Händler sind kaum zu überprüfen. Dass etwas nicht stimmt, sieht man meist nur in krassen Einzelfällen, wenn beispielsweise Zementsäcke draußen dem Regen ausgesetzt sind oder wenn Holzprodukte angeschimmelt sind. Solche Händler sollte man grundsätzlich meiden, ansonsten kann man gerade dem professionellen Baustoffhandel meist ohne weiteres die erforderliche Sachkunde zutrauen.
Weitere Anhaltspunkte für bestimmte Qualitätsaspekte können Label wie das Toxproof-Zeichen des TÜV, der Blaue Engel, das FSC- oder PEFC-Zeichen sein. Einen Überblick über die verschiedenen Kennzeichen und ihre Bedeutung können Sie sich beispielsweise bei www.label-online.de verschaffen.
Im übrigen ist eine gesunde Skepsis bei allzu billig angebotenen Materialien angebracht. Zu verschenken hat niemand etwas, und wenn ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es meist auch nicht wahr. [ha]
Foto: Michael Baudy/pixelio.de; Grafiken: Archiv
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