GS-Zeichen: TÜV und OBI streiten
27. November 2010 - 18:45 Szene

Der TÜV Rheinland ließ nun der Emil Lux GMBH und der Euromate GmbH erneut eine entsprechende Unterlassungserklärung zukommen und informierte sowohl die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch die breite Öffentlichkeit. Außerdem wurde eine Liste der betroffenen Produkte zum Download veröffentlicht.
Der TÜV räumte in seiner Pressemitteilung allerdings auch ein, dass von den fraglichen Produkten nach den bisherigen Ergebnissen interner Prüfungen kein Sicherheitsrisiko ausgehe.
Das verwundert nicht, da es auch durch rein formale Versäumnisse dazu kommen kann, dass ein GS-Zeichen unberechtigt verwendet wird. Eine mögliche Konstellation nennt der TÜV selbst: Wenn der Hersteller ein Produkt habe zertifizieren lassen, könne sich je nach den Umständen des Einzelfalls ein Importeur oder Verkäufer nicht ohne weiteres dieses Zertifikats bedienen, sondern müsse das Produkt nachzertifizieren lassen.

Dem kann man vermutlich ohne weiteres folgen, trotzdem bleibt eine deutliche Irritation bestehen. Obwohl das GS-Zeichen im Grunde nichts weiter bescheinigt als die Übereinstimmung mit einschlägigen Normen und Vorschriften, bei deren Missachtung das Produkt gar nicht in den Verkehr gebracht werden darf, hat es sich doch im Handel als vertrauensbildendes Verkaufsargument etabliert. Wenn ein GS-Zeichen auf dem Produkt prangt, kann sich das für den Händler durchaus in Euro und Cent bemerkbar machen. Wenn man sich also auf die Kompetenz anderer beruft, in diesem Fall auf die des TÜV, und damit den Verkauf von Produkten fördern will, dann sollte man auch tunlichst dafür sorgen, dass alles nach den Regularien des Zertifikatgebers abläuft und damit seine Ordnung hat. [ha]
Logos: TÜV Rheinland, OBI
