Pflasterfugen frei von Unkraut halten
20. Januar 2012 - 14:23 Garten

Planen Sie schon für die kommende Gartensaison? Natürlich, bis dahin dauert es noch eine ganze Weile, aber wenn die Natur einmal erwacht, dann geht alles ganz schnell. Das gilt nicht nur für dekorative Gehölze, Blüh- und Grünpflanzen, sondern auch für für unerwünschten Gewächse. Besonders ärgerlich ist es für viele Hausbesitzer, wenn zwischen Pflastersteinen und Terrassenplatten das Unkraut aus den Fugen schießt. Hier kann man das ganze Jahr über jäten oder auskratzen, und trotzdem kommen die hartnäckigen Pflanzen immer wieder. Das muss aber nicht sein: Über längere Zeit für Ruhe sorgen will hier der Variostone Fugensand des niedersächsischen Herstellers Stone Steinveredelung.

Die Verarbeitung ist nicht sonderlich anspruchsvoll. Voraussetzung ist ein trockener Stein- oder Pflasterbelag mit Fugenbreiten zwischen 2 und 25 mm. Zum Einbringen des Fugensands müssen mindestens 30 mm Fugentiefe zur Verfügung stehen, der Unterbau der Pflasterung muss dränfähig sein – d. h.: hier muss Wasser versickern können. Außerdem sollte die Umgebungstemperatur nicht unter 5 °C liegen, und regnen darf es auch nicht – das gilt auch für 24 Stunden nach der Verarbeitung.

Nach dem Einbringen des Fugensands entfernt man Reste von der Steinoberfläche. Auch dafür eignet sich ein weicher Besen, hilfreich und zeitsparend ist dabei aber auch ein Laubbläser. Ist das erledigt, wird die Fläche gewässert, bis die Fugen vollständig durchfeuchtet sind. Dabei soll aber kein Fugenmaterial ausschwemmen, also verwendet man am besten eine Gartenspritze, die feinen Sprühnebel erzeugt. Damit kann man abschnittsweise vorgehen, dann eine Viertelstunde warten und erneut einsprühen.


Erhältlich ist der Variostone Fugensand in Säcken zu 25 kg in den Farben Kristallgrau, Ocker, Schwarz-basalt und Granit. Mehr zum Produkt und zum Hersteller erfahren Sie auf der Seite www.stone2000.de.
Unkrautvernichter als Alternative?
Ganz sicher nicht. Unkrautvernichter dürfen nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Arealen ausgebracht werden, der Einsatz auf befestigten Flächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Hier können bei einem Verstoß auch Bußgelder drohen – ganz gleich, ob es sich um chemische oder biologische Mittel handelt.
Zudem werden Unkrautvernichter im Handel auch sehr restriktiv gehandhabt, etliche Substanzen werden nur an sachkundige gewerbliche Verwender verkauft – und das ist auch gut so, denn allzu leicht würde man sonst auch andere Organismen in Mitleidenschaft ziehen.
[ha]
Fotos: djd/Stone Steinveredelung GmbH

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