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Umwelthilfe will Hornbach verklagen

Luftbild Hornbach-Markt

In einem Streit über den Quecksilbergehalt in Energiesparlampen befinden sich der Baumarktbetreiber Hornbach und die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) mitten in einem offenen Schlagabtausch. Auslöser war eine Analyse von Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy, bei der ein Quecksilbergehalt festgestellt wurde, der über dem gesetzlichen Grenzwert von 5 mg pro Lampe lag, teils bei mehr als dem Doppelten. Nach Ansicht der Umwelthilfe reagierte Hornbach auf die Ergebnisse unzureichend, indem lediglich die beanstandeten Lampen aus dem Sortiment genommen wurden, die von der Umweltorganisation vorgelegte Unterlassungserklärung aber nicht unterzeichnet worden sei. Jetzt will die Umwelthilfe vor Gericht gehen.



Logo Deutsche Umwelthilfe
Wesentlicher Inhalt der Hornbach abverlangten Unterlassungserklärung sollte die Verpflichtung sein, künftig nur noch Energiesparlampen anzubieten, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Da nach Angaben des Vereins die Erklärung in der verlangten Form nicht abgegeben wurde, will die Umwelthilfe sie gerichtlich durchsetzen. Wörtlich sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Hornbachs Weigerung, verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht hinnehmbar.“

Die Klage vor dem Landgericht Landau erhebe die DUH nun, weil Hornbach „trotz technischer Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls Quecksilber in Energiesparlampen garantieren“ wolle.

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Wie Hornbach daraufhin mitteilte, sieht das Unternehmen sich damit „grob falschen Vorwürfen“ ausgesetzt. Der Baumarktbetreiber wirft der Umwelthilfe vor, „sich über die falsche Darstellung von Fakten zu profilieren“ und dabei in Kauf zu nehmen, „ein Unternehmen nachhaltig zu schädigen“. Für den Hinweis der Umwelthilfe auf den überhöhten Quecksilbergehalt sei man dankbar, man habe die Tests bei einem Prüfinstitut wiederholen lassen und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen.

Außerdem habe man sich gegenüber dem Verein durchaus dazu verpflichtet, „künftig keine derartigen Produkte selbst in den Verkehr zu bringen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass diese alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Zusätzlich wurden alle Lieferanten noch einmal auf die entsprechenden Gesetze und die Verpflichtung zur Einhaltung hingewiesen.

Soweit die Presseerklärung der Umwelthilfe vom 9. August 2011 den Eindruck vermittele, dass sich Hornbach zu Unrecht aus der Verantwortung stehle und die Kunden nicht vor zu hohen Quecksilbermengen schützen wolle, sei dies, so Hornbach, falsch, tendenziös und geschäftsschädigend. Besonders ärgerlich sei der Vorgang, angesichts des langjährigen Engagements im Umweltschutz und in der Qualitätssicherung. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werde man sich dort entsprechend verteidigen, zeigt sich das Unternehmen zuversichtlich.

Wir werden uns hüten, den Fall hier entscheiden oder abschließend beurteilen zu wollen. Nach den Erklärungen der beiden Kontrahenten haben wir den Eindruck, dass es in der Sache vor allem darum geht, wie umfassend die Unterlassungserklärung formuliert werden soll. Die Deutsche Umwelthilfe wünscht anscheinend eine weitgehende Erklärung, die möglichst viele zukünftige Entwicklungen abdeckt. Verständlich, denn das eröffnet in Zukunft auch weitgehende Handlungsmöglichkeiten. Hornbach dagegen möchte sich offenbar möglichst eng auf den konkreten Fall bezogen verpflichten. Ebenfalls verständlich, da man nicht alle Eventualfälle vermeiden kann und nicht eines Tages einen schwer absehbaren Verstoß gegen die Erklärung riskieren möchte.

Wie die Sache ausgeht, wird spätestens ein Gerichtsverfahren klären. Sobald uns dazu weitere Informationen erreichen, werden wir berichten. [ha]


Abbildungen: Deutsche Umwelthilfe, Hornbach
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