Lack: Schonfrist ist vorbei
11. Februar 2011 - 13:10 Szene
Bereits am 1. Januar 2010 trat die zweite Stufe der sogenannten VOC-Richtlinie in Kraft. VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compounds, auf Deutsch: flüchtige organische Verbindungen. Mit der EU-Richtlinie soll der Anteil dieser Stoffe in Industrieerzeugnissen gesenkt werden, also beispielsweise der Lösemittel in Lacken. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch eine Verordnung (ChemVOC-FarbV*) umgesetzt. Allerdings wurde hier kein harter Schnitt vollzogen, sondern für bereits im Handel befindliche Ware war der Abverkauf bis Anfang 2011 erlaubt – diese Schonfrist ist jetzt abgelaufen, und wer bislang noch auf Lacke traditioneller Rezeptur setzen konnte, darf sich nun mit neue Qualitäten auseinandersetzen. Das muss allerdings keineswegs ein Nachteil sein, denn die Hersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht ...
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