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Trinkwasser besser geschützt

Von der breiten Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 1. November die Neufassung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Dabei betreffen einige Neuregelungen durchaus große Teile der Bevölkerung – beispielsweise der erweiterte Schutz vor Legionellen-Infektionen. Bisher war die regelmäßige Untersuchung auf diese Bakterien nur in öffentlichen Gebäuden Pflicht, jetzt betrifft sie ebenso gewerblich genutzte Gebäude, und dazu zählen auch Mietshäuser. In Fachkreisen wird diese Änderung begrüßt, da Legionellen schwere, zum Teil tödliche Lungenentzündungen verursachen können.



Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes, bezeichnete die Untersuchungspflicht deshalb auch als „wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes“. Neben den vorgeschriebenen Überprüfungen gilt auch die erstmalige Festsetzung eines Grenzwertes als Erfolg. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ pro 100 Milliliter Wasser und stellt einen sogenannten „technischen Maßnahmenwert“ dar. Das bedeutet: Ist das Wasser mit dieser Keimzahl belastet oder wird sie überschritten, kann das zuständige Gesundheitsamt den Betreiber der Anlage zur Ursachenforschung und Behebung der Verkeimung verpflichten.

Das lässt sich durch Maßnahmen an der Anlage zur Trinkwasserversorgung erreichen. Beispielsweise sollte die Kaltwassertemperatur unter 25 °C liegen, die Warmwassertemperatur über 55 °C. Im Bereich dazwischen können sich die Legionellen optimal vermehren und Menschen gefährden – das geschieht etwa beim Duschen, wenn verkeimtes Wasser fein zerstäubt und eingeatmet wird. Von Mensch zu Mensch wird die Krankheit nicht übertragen. Vermehren können sich die Keime auch, wenn Leitungsstränge stillgelegt, aber entgegen dem Stand der Technik nicht abgetrennt werden. Dort ruht das Wasser über längere Zeit, und auch in diesem Stagnationswasser sind die Vermehrungsbedingungen für Keime günstig.

Strenger geregelt wird in der Verordnung nun auch der Einsatz von Bauteilen und Materialien bei der Installation. Hier sind nur noch Leitungen und Armaturen zulässig, die nur unerhebliche Mengen an Chemikalien abgeben können. Das muss durch ein Prüfzeichen belegt sein. Werden ungeprüfte Teile eingebaut, begeht der Verarbeiter damit eine Ordnungswidrigkeit.

Geschützt werden Verbraucher auch vor Wasser-Verunreinigungen durch in die Trinkwasserversorgung eindringendes Regenwasser oder Heizungswasser. Geeignete Sicherungseinrichtungen müssen dafür sorgen, dass ein Rückfluss ins Trinkwassernetz ausgeschlossen ist. Bei einer fachgerechten Installation beispielsweise von sogenannten Grauwasseranlagen wurde allerdings auch bisher schon auf die sorgfältige Trennung geachtet.

Titel der UBA-Trinkwasserbroschüre
Neu ist auch ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser. Er liegt bei 10 Mikrogramm je Liter Wasser. Mit dem Grenzwert ist Deutschland Vorreiter in der EU. Betroffen davon sind allerdings nur verhältnismäßig wenige Menschen, die Wasser aus einem Gebiet beziehen, in dem Uran natürlich vorkommt. Da dieses Metall giftig ist, stellt der Grenzwert dennoch einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz dar.

Wenn Sie sich zu diesen und weiteren Aspekten des Trinkwassers gründlicher informieren möchten, steht Ihnen auf den Seiten des Umweltbundesamtes die 46-seitige Broschüre Rund um das Trinkwasser kostenlos als PDF zum Download bereit. Sie können das informative Heft dort auch – ebenfalls kostenfrei – als gedruckte Version bestellen. [ha]


Foto: UBA
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