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Energielabel für ältere Heizungen

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Wenn der Schornsteinfeger das nächste Mal im Haus war, sieht der Heizkessel möglicherweise ein Stück bunter aus: Seit Jahresbeginn werden etliche Altgeräte im Rahmen der sogenannten „Feuerstättenschau“ mit dem bekannten EU-Energielabel gekennzeichnet. Was schon seit Ende September 2015 für neu an den Handel gelieferte Geräte Pflicht ist, wird nun nach und nach auch im Bestand verwirklicht. Das Label zeigt die Effizienzklasse der Heizung an und kann so den Anstoß zur Erneuerung verschwenderisch arbeitender Heizkessel geben. Gekennzeichnet werden Heizungen, die älter als 15 Jahre sind.



Wie bei den Labels für Elektrogeräte gewohnt, zeigen farbige Balken von Grün bis Rot das Spektrum der Effizienzklassen an. Neben der konkret zutreffenden Klasse gibt es eine Markierung mit einem schwarzen Pfeil. Die Bandbreite reicht von A++ (beste Effizienz) bis G (schlechteste Energieverwertung) bei Neugeräten. Bei Altgeräten geht es von A++ bis E. Bedeutsam für Anlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden meist aber lediglich die Klassen von A an abwärts sein, denn eine Effizienz von A+ oder A++ lässt sich lediglich mit Anlagen erreichen, die etwa auf Kraft-Wärme-Kopplung setzen.

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Irgendwelche Konsequenzen sind mit der Klassifizierung zunächst nicht verbunden. Man hat lediglich immer wieder vor Augen, wie effizient oder sorglos der eigene Heizkessel mit der Energie umgeht. Gegen die Kennzeichnung kann sich der Besitzer nicht wehren, er darf das Label auch nicht entfernen. Andererseits kostet ihn die Kennzeichnung aber auch nichts, denn die Kosten für die Einstufung und die Labelvergabe übernimmt der Bund.

Da es weit mehr alte Heizanlagen gibt, als innerhalb der nächsten Zeit eingestuft werden können, gehen die Schornsteinfeger nach dem Baujahr der Anlage vor. Im Jahr 2017 sind zunächst die Heizkessel an der Reihe, die bis einschließlich 1991 errichtet wurden.


Folgen der Einstufung


Wie gesagt, ergibt sich zunächst keine Verpflichtung aus der Kennzeichnung. Trotzdem lohnt es sich natürlich, über den Energieverbrauch nachzudenken. Während die Einstufung in die Klassen A oder B noch einen – zumal für ältere Geräte – ganz passablen energetischen Standard bescheinigt, sollte man bei den Klassen C oder schlechter ernsthaft über eine Erneuerung nachdenken. Zumindest Komponenten, die einerseits häufig für hohen Energieverbrauch verantwortlich sind und die sich andererseits oft recht einfach ersetzen lassen, könnte man dann austauschen lassen. Dazu zählt etwa die Umwälzpumpe.

Eine erneuerte oder optimierte Heizung in einem Einfamilienhaus kann im Einzelfall durchaus Energiekosten in Höhe mehrerer hundert Euro einsparen. Ob das jeweils der Fall ist, sollte man gemeinsam mit einem Fachmann durchkalkulieren,
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etwa mit einem Energieberater. Denn eins ist klar: Auch wenn es interessante Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung gibt, wird bei einer Erneuerung zunächst eine Investition im meist vierstelligen Bereich fällig, und dieses Geld muss auch wieder durch Einsparungen hereinkommen.

Eine gründliche Überlegung unter fachlicher Beratung lohnt sich auch noch unter einem anderen Aspekt: Das Effizienzlabel beschränkt sich auf den Heizkessel und berücksichtigt nicht, in welchem Zustand die übrige Heizanlage ist, also die Verteilung und die Heizkörper. Und natürlich sagt das Label auch nichts über den energetischen Zustand des Gebäudes aus.

Für sich genommen ist das Effizienzlabel also in erster Linie Denkanstoß und Hinweisgeber. Wenn sich daraus aber tatsächlich eine gründlichere Betrachtung des heimischen Energieverbrauchs und eine Strategie zur Optimierung des derzeitigen Zustands ergibt, dann ist es eine durchaus gute Idee.

Wer sich detaillierter über die Labelvergabe und die Konsequenzen daraus informieren möchte, findet dazu im Netz zahlreiche Quellen. Dazu zählen etwa die vom Branchenverband VdZ betriebene Plattform Intelligent heizen ebenso wie die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne co2online. [ha]


Fotos: © Intelligent heizen/VdZ, Grafik: www.co2online.de
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