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Baumcheck im Herbst

Ein Blick nach oben, ein Blick nach unten – diese Regel kann Baumeigentümer im Herbst vor kostspieligen Schadenersatzforderungen bewahren. Was ist damit gemeint? Der Blick nach oben gilt dem Zustand des Baums. Bestehen dort Schäden, kann es in der stürmischen Jahreszeit leicht zu Windbruch kommen. Und wenn dann ein Ast auf Nachbars Auto oder gar einen Passanten fällt, wird es schnell richtig teuer. Der Blick nach unten ist fast ebenso wichtig: Dort liegt einiges an Laub, und für dessen Beseitigung ist zunächst der Grundstückseigentümer zuständig, ähnlich wie beim Schneeräumen. Hier einige Tipps zur Verhütung von Unfällen.



Die erste Maßnahme gegen Schäden ist die regelmäßige Überprüfung von Bäumen. Je älter ein Baum ist, desto wichtiger wird dieser Check. Dabei lassen sich schon durch eine Sichtprüfung eine ganze Reihe von Warnzeichen ausmachen: Abgestorbene Äste, dürres oder kümmerndes Laub, Pilzbefall und äußere Verletzungen können auf eine Schädigung hindeuten. Stellen Sie solche Symptome fest, sollten Sie einen Baumexperten hinzuziehen. Ebenfalls dann, wenn Sie Zweifel an der Standsicherheit haben. Loses Holz wie abgeknickte Äste entfernen Sie möglichst sofort.

Das weitere Vorgehen richtet sich nach den festgestellten Schäden. Umsturzgefährdete Bäume müssen umgehend gesichert oder falls nötig gefällt werden. Kranke Bäume sollte man fachmännisch behandeln lassen, um sie zu erhalten und von ihnen ausgehende Gefahren zu bannen. Bei sehr hohen, freistehenden Bäumen, die den Wind besonders leicht fangen, kann es angebracht sein, die Kronen stutzen zu lassen. Beauftragen Sie damit einen Fachbetrieb, denn diese Arbeit ist nicht ungefährlich und erfordert eine fachmännische Sicherung.

Empfehlenswert ist der Baumcheck zwei Mal im Jahr – einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand. Wichtig: Fertigen Sie ein Protokoll der Prüfung an. Das muss nicht sehr umfangreich sein und kann formlos per Hand auf einem Blatt Papier erfolgen. Dabei notieren Sie das Datum und die Punkte, die Sie geprüft haben. Übrigens: Nach starken Stürmen sollten Sie die Bäume ebenfalls in Augenschein nehmen. Wenn der Wind Zweige abgebrochen hat, kann man sie bergen, ehe sie von allein herabfallen und Unheil anrichten.

Das Protokoll einer Prüfung kann im Schadenfall wichtig werden. Damit weisen Sie nach, dass Sie als Eigentümer die nötige Sorgfalt haben walten lassen und bemüht waren, mögliche Schäden von anderen abzuwenden. Ist das nicht der Fall, können Sie bei Windbruch an einem vorgeschädigten Baum haften, wenn jemand verletzt wird oder ein Sachschaden auftritt. Darauf weist Sonja Biorac hin, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.


Buntes Laub als Gefahrenquelle


Während abstürzendes Holz ein glücklicherweise seltenes Ereignis darstellt, ist das fallende Laub vorhersehbar. Sie sollten es regelmäßig vom angrenzenden Bürgersteig und von den Wegen auf Ihrem Grundstück entfernen. Dicke Laubschichten können glitschig sein, aber auch Gegenstände unter sich verbergen, die dann zur Stolperfalle werden.

Sie müssen nicht jedes herabfallende Blättchen sofort auflesen, aber trotzdem den Zustand der Wege im Auge behalten. Liegt das Laub längere Zeit herum, stapelt sich zu dicken Schichten oder gefriert sogar, spricht einiges dafür, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Stürzt dann jemand und verletzt sich, kann es zu Schadenersatzforderungen und in diesem Zusammenhang zu langwierigen Streitigkeiten vor Gericht kommen. Egal ob man dann verantwortlich gemacht wird oder nicht, spart man sich diesen Ärger, wenn man rechtzeitig das Laub kehrt.


Haftung und Verantwortung


In beiden genannten Fällen – beim Laubräumen oder bei der Überprüfung von Bäumen – können Sie die Zuständigkeit übrigens durch eine schriftliche Vereinbarung auch auf Mieter übertragen. Damit sind Sie aber noch nicht ganz aus der Verantwortung heraus: Es empfiehlt sich, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Sache auch funktioniert. Sonst kann der Eindruck entstehen, dass Sie nicht ernsthaft auf der Einhaltung der geschlossenen Vereinbarung bestehen.

Ist doch einmal etwas passiert und muss der Eigentümer haften, dann ist er meist fein heraus, wenn er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Je nach Konstellation springt in der Regel die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein. Unser Tipp: Prüfen Sie am besten bei nächster Gelegenheit, ob Ihre Versicherung solche Schäden abdeckt. [ha]


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